Fragen und Antworten zur Bundeswaldprämie

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Konjunkturpakets 500 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zur Verfügung. Seit 20.11.2020 kann bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) diese „Bundeswaldprämie“ beantragt werden (www.bundeswaldpraemie.de). Private und kommunale Waldeigentümer mit Flächen über 1 Hektar können diese Prämie erhalten.

Die Bedingung: Durch eine Zertifizierung muss belegt werden, dass in den kommenden 10 Jahren die Waldflächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Die Prämie beträgt 100 Euro, wenn der Waldbesitz PEFC-zertifiziert ist. Dies sind gute Nachrichten für die etwa 300.000 privaten und kommunalen Waldbesitzer, die bereits jetzt schon eine Fläche von 4,5 Mio. Hektar nach den PEFC-Standards bewirtschaften. Aber auch für Forstbetriebe, die sich bisher noch nicht um eine Zertifizierung bemüht haben, bietet PEFC einen unbürokratischen und kosteneffizienten Zugang.  

Wir beantworten für Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um Ihr PEFC-Zertifikat im Zusammenhang mit der Bundeswaldprämie (Stand: 05.03.2021).


Bitte beachten Sie, dass derzeit bei allen Mitarbeitern von PEFC Deutschland sowie den PEFC-Regionalassistenten täglich eine Vielzahl an Anfragen zur Bundeswaldprämie eingehen. Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen – dazu zählen Auskünfte, die Bearbeitung von Flächenänderungen, die Ausstellung neuer / aktueller Rechnungsdokumente sowie die Zusendung Ihrer alten bzw. neuen PEFC-Urkunde. Weitere Informationen zur Bearbeitungszeit finden Sie auch im Antwortbereich von Frage 8.

UPDATE:

Bitte beachten Sie, dass alle Angelegenheiten zur PEFC-Zertifizierung Ihres Waldbesitzes, die im Rahmen der Beantragung der Bundeswaldprämie abgeschlossen sein müssen, bis zum 22.10.2021 bei uns eingegangen sein müssen. Dies betrifft bspw. die Einreichung neuer PEFC-Selbstverpflichtungserklärungen, korrigierte Rechnungen, Meldung von Flächenänderungen oder Nachreichung von SVLFG-Nachweisen. Später eingehende Anfragen oder Unterlagen zu Ihrer PEFC-Waldzertifizierung werden selbstverständlich durch uns bearbeitet, können ggf. aber erst nach dem 02.11.2021 fertiggestellt werden.


Frage 1: Welche Angaben zur PEFC-Zertifizierung benötigt die FNR?

Die in der Eingabemaske der FNR abgefragten Daten entnehmen Sie bitte Ihrer PEFC-Urkunde bzw. der / den letzten Rechnung(en), die Sie von PEFC Deutschland erhalten haben, siehe dazu folgende Illustration (auch als PDF). Hinweis: Die PEFC-Urkunde selbst wird für die Antragstellung bei der FNR nicht benötigt.

Sollten Sie Teilnehmer in einem forstlichen Zusammenschluss (FWZ) sein, tragen Sie bitte in das entsprechende Feld ("PEFC-zertifizierte Waldfläche des Antragsstellers") lediglich die Hektarzahl Ihrer eigenen Waldfläche ein, nicht die zertifizierte Waldfläche des gesamten FWZ.

Sollte Ihr Wald in Bayern liegen, tragen Sie unter Kundennummer bitte „00000“ ein.

Frage 2: Mein Wald ist PEFC-zertifiziert. Ich kann aber meine Urkunde / die letzte Rechnung nicht mehr finden. Kann ich diese noch einmal erhalten?

Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Urkunde bzw. der letzten Rechnung zu. Bei Betrieben unter 100 Hektar wird in einem festen 5-Jahres-Turnus abgerechnet; die letzte Rechnungsstellung erfolgte im Jahr 2017.

Bitte wenden Sie sich dazu an den PEFC-Regionalassistenten/die PEFC-Regionalassistentin in Ihrem Bundesland:

Bundesland zuständige/r PEFC-Regionalassistent/in Kontaktdaten
Baden-Württemberg Michael Korn

[email protected]

Hessen Cornelia Pauls

[email protected]

Nordrhein-Westfalen Martin Kempkes

[email protected]

Rheinland-Pfalz +

Saarland

Lara Ruppel

[email protected]

Niedersachsen +

Schleswig-Holstein

Sebastian Schlag

[email protected]

Thüringen +

Sachsen

Michael Schiewek

[email protected]

Brandenburg +

Mecklenburg-Vorpommern +

Sachsen-Anhalt

Sebastian Loose

[email protected]

Bayern Kathrin Selhuber [email protected]

Frage 3: Die Flächenangabe auf meiner Rechnung ist nicht mehr aktuell. Wer ist für die Flächenänderung zuständig?

Bitte senden Sie eine E-Mail an die PEFC-Geschäftsstelle ([email protected]) mit dem Betreff „Flächennachmeldung“. Sie erhalten dann von uns eine Nachberechnung mit Verweis auf die bereits ausgestellte Rechnung, die Sie gemeinsam mit der letzten Rechnung vom Frühjahr 2020 der FNR vorlegen können.

Frage 4: Ich bin über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) zertifiziert. Welche Regeln gelten hier?

Der Antragsteller muss zusätzlich zur PEFC-Rechnung eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist. Die Flächengröße des Mitglieds ist auf dieser Bescheinigung in Hektar auszuweisen. Eine Mustervorlage finden Sie hier (https://www.bundeswaldpraemie.de/service/dokumente).

Wichtig: Bei Mitgliedschaft in mehreren FWZ muss die Mitgliedsbestätigung für jeden FWZ eingereicht werden.

Der FWZ ist gemäß den PEFC-Regularien zur Weitergabe der Urkunde bzw. einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Dem FWZ steht es frei, eine Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung bzw. Übersendung in Rechnung zu stellen.

Frage 5: Meine FBG reagiert nicht auf meine Anfragen bezüglich einer Bescheinigung meiner PEFC-Zertifizierung. Kann ich mich auch als einzelner Waldbesitzer zertifizieren lassen?

Eine „Doppelzertifizierung“ ist bei PEFC nicht vorgesehen und würde die Datenintegrität gefährden. Sie können erst dann als einzelner Waldbesitzer an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen, wenn Sie dem FWZ, über den Sie bisher zertifiziert waren, mitteilen, dass Sie nicht mehr an der Zertifizierung des FWZ teilnehmen und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Frage 6: Warum erhalte ich bei der Eingabe der Zertifikatsnummer eine Fehlermeldung?

Eine Fehlermeldung, die auf ein falsches Datenformat hindeutet, kommt häufig dadurch zustande, dass vorher die Frage „Ist die Antragsfläche PEFC-zertifiziert?“ nicht mit „Ja“ sondern mit „Nein“ und die Frage „Ist die Antragsfläche FSC-zertifiziert?“ nicht mit „Nein“ sondern mit „Ja“ beantwortet wurde.

Frage 7: Ich möchte meinen Wald erstmalig PEFC-zertifizieren lassen. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie sich zunächst hier über die PEFC-Anforderungen (https://pefc.de/fur-waldbesitzer/waldstandard/) und den Ablauf der PEFC-Zertifizierung: https://pefc.de/fur-waldbesitzer/ablauf-der-zertifizierung/. Sie finden sowohl auf der Informationsseite zum Ablauf der PEFC-Zertifizierung als auch auf dieser Seite in der rechten Spalte das Formular „PEFC-Selbstverpflichtungserklärung für Waldbesitzer“, das Sie ausgefüllt und unterzeichnet an uns, gerne als Scan per Mail an [email protected], übersenden. In der Folge erhalten Sie von uns die Rechnung und Ihre Urkunde. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Regionalassistenten (siehe Frage 2).

Wichtig: Auf dem Formular ist im Feld "Bundesland" die Region einzutragen, in der der Waldbesitz liegt, nicht der Wohnort.

Für die PEFC-Waldzertifizierung fallen die hier in der Tabelle genannten Kosten an, weitere Kosten kommen nicht dazu. Mehr dazu auch unter https://pefc.de/fur-waldbesitzer/kosten.

Teilnahme einzelner Waldbesitzer Teilnahme forstlicher Zusammenschlüsse
Waldfläche[1] < = 50 ha:
jährlich 5 EUR pro Betrieb 
Waldfläche[2] < = 50 ha:
jährlich 5 EUR pro forstlichem Zusammenschluss
Waldfläche > 50 ha:
jährlich 0,18 EUR pro Hektar
Waldfläche > 50 ha:
jährlich 0,18 EUR pro Hektar

Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zur Erstzertifizierung finden Sie unter Frage 10 ff.

Frage 8: Es heißt, es gelte das sog. „Windhundprinzip“ bei der Förderung. Wie schnell können Sie meine Anfrage bzw. meinen Antrag bearbeiten?

Anträge bei der FNR können bis zum 30.10.2021 gestellt werden. Es ist generell als eher unwahrscheinlich einzustufen, dass sämtliche Fördermittel, insgesamt 500 Mio. Euro, abgerufen werden. Ein Rechenbeispiel: Würden sämtliche PEFC-zertifizierten privaten und kommunalen Forstbetriebe sowie forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse die Bundeswaldprämie beantragen (eine unrealistische Annahme, da viele weniger als 1 Hektar Wald besitzen bzw. unter die de-minimis-Regel fallen), wäre dies bei 4,5 Mio. Hektar ein Fördervolumen von lediglich 450 Mio. Euro.

Nichtsdestotrotz bemühen wir uns, Ihre Anfragen und Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Priorität genießen derzeit „Bestandskunden“, d.h. Waldbesitzer, die schon seit längerer Zeit eine PEFC-Urkunde besitzen. Wir versuchen, Ihre Anfragen innerhalb weniger Tage zu beantworten.

Frage 9: Warum erhält man für eine FSC-Zertifizierung einen höheren Förderbetrag?

FSC-zertifizierte Forstbetriebe erhalten 120 Euro pro Hektar. Aus Sicht von PEFC Deutschland handelt es sich dabei um eine nicht tolerierbare Ungleichbehandlung zweier Zertifizierungssysteme, die gleichermaßen einen unabhängigen Nachweis einer nachhaltigen Wirtschaftsweise bieten. Die Differenz von 20 Euro erklärt das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedoch nicht aus einer Höherwertigkeit des FSC-Systems, sondern aus den höheren Aufwendungen für eine FSC-Zertifizierung. Dies stellte das BMEL am 18.11.2020 auf Anfrage gegenüber dem Holz-Zentralblatt klar:

„Aus der Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder kann nicht abgeleitet werden, dass eines der genannten Zertifizierungssysteme eine höhere ökologische Wertigkeit besitzt oder nachhaltiger sei. Insofern trifft die Darstellung in der Pressemitteilung des WWF nicht zu. Vielmehr lässt sich die höhere Prämie für FSC-zertifizierte Waldflächen mit den höheren Aufwendungen einer Zertifizierung nach FSC gegenüber PEFC begründen. So wird eine Benachteiligung von FSC vermieden." Die Bundesregierung halte weiter an ihrer Neutralität gegenüber den forstlichen Zertifizierungssystemen fest, die in der Beschaffungsrichtlinie des Bundes fixiert ist."

Weitere häufig gestellte Fragen zur (Erst-)Zertifizierung:

Frage 10: Ich besitze Wald in mehreren Bundesländern. Was muss ich beachten?

Bei der PEFC-Zertifizierung in Deutschland handelt es sich um eine Regionalzertifizierung, die auf Bundesländerebene organisiert ist. Deshalb muss Ihr gesamter Waldbesitz in einem Bundesland der jeweiligen PEFC-Region zugeordnet werden können. Dazu ist es erforderlich, dass Sie für jedes Bundesland eine eigene Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen (siehe Frage 7). Es gibt eine Ausnahme: Wenn eine Ländergrenze durch Ihren Wald läuft, können Sie die gesamte Waldfläche auch der Region zuordnen, in der der größte Flächenanteil liegt.

Frage 11: Mit Teilen meines Waldes bin ich über eine FBG bei PEFC zertifiziert, andere Teile sind noch nicht zertifiziert. Wie kann ich mit meiner Gesamtfläche an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen?

Grundsätzlich soll jeder Teilnehmer mit seinem Gesamtwaldbesitz in einer Region an der dortigen PEFC-Regionalzertifizierung teilnehmen. Bitte klären Sie, ob die bislang nicht zertifizierten Flächen ebenfalls in den FWZ eingebracht werden können. Falls nein, können diese entweder über einen anderen FWZ oder über die Unterzeichnung einer eigenen Selbstverpflichtungserklärung (für einzelne Waldbesitzer) nach PEFC zertifiziert werden.

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Geschäftsführer