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Ablauf der Zertifizierung: Das PEFC-Zertifikat für Ihren Wald

Nachhaltige Waldbewirtschaftung einfach und kostengünstig nachweisen

Die PEFC-Zertifizierung bestätigt, dass Wälder auf nachhaltige Weise und gemäß strengen Standards bewirtschaftet werden. Sie ist ein Beweis dafür, dass Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Bei PEFC wird die gesamte Forstwirtschaft einer Region begutachtet und eine akkreditierte Zulassungsstelle vergibt ein entsprechendes Zertifikat. Dadurch haben einzelne Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Möglichkeit, sich der PEFC-Zertifizierung in ihrer Region zu stellen.

So können Waldbesitzende (einzeln oder als forstlicher Zusammenschluss) ihren Wald zertifizieren lassen:

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    Den PEFC-Waldstandard einhalten

    Machen Sie sich mit dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung vertraut - nach seinen Vorgaben bewirtschaften Sie Ihren Wald.

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    Über die Kosten informieren

    Über die genauen Kosten der PEFC-Waldzertifizierung können Sie sich in diesem Artikel informieren und die PEFC-Gebührenordnung einsehen.

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    PEFC-Selbstverpflichtungserklärung einreichen

    Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung können sich Einzelwaldbesitzende bzw. forstliche Zusammenschlüsse zur Einhaltung der PEFC-Standards verpflichten. Die Selbstverpflichtungserklärung geben Sie digital über unsere Walddatenbank unter www.pefc.de/walddatenbank ab.

    Bitte registrieren Sie sich dazu mit Name, E-Mailadresse und einem selbst vergebenen Passwort unter www.pefc.de/walddatenbank. Nach der Registrierung können Sie in der Datenbank auswählen, ob Sie als Einzelwaldbesitzende oder als forstlicher Zusammenschluss (gemeinschaftliche Teilnahme oder als Zwischenstelle) an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen wollen. Füllen Sie alle benötigten Angaben aus und laden Sie Ihren SVLFG-Bescheid als PDF hoch.

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    PEFC-Dokumente erhalten

    Nach der erfolgreichen Abgabe Ihrer PEFC-Selbstverpflichtungserklärung erhalten Sie per E-Mail Ihre PEFC-Dokumente: Ein Willkommensschreiben, Ihre PEFC-Urkunde, einen Logonutzungsvertrag ("Vertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen") sowie Ihre Rechnung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung.

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    Das PEFC-Logo nutzen

    Wenn Sie das PEFC-Logo (kostenfrei!) in Ihrer Außendarstellung nutzen möchten, unterzeichnen Sie den PEFC-Logonutzungsvertrag und schicken diesen an die PEFC-Geschäftsstelle zurück. Danach registrieren Sie sich bitte unter lg.pefc.org/register für den internationalen PEFC-Logogenerator. Ihr Zugang zum Logogenerator wird dann durch die PEFC-Geschäftsstelle freigeschaltet. Im Anschluss können Sie sich im PEFC-Logogenerator Ihr individuelles PEFC-Logo herunterladen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel "Logonutzung".

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    Das PEFC-Audit bestehen

    Wenn Ihr Forstbetrieb für das PEFC-Vor-Ort-Audit in Ihrer Region ausgewählt wurde, kommen die Auditorinnen und Auditoren der für Sie zuständigen Zertifizierungsgesellschaft zu Ihnen in den Betrieb und kontrollieren die Einhaltung der PEFC-Standards. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Was passiert beim PEFC-Audit?

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    PEFC-Angebote nutzen

    PEFC Deutschland bietet Waldbesitzenden Unterstützung bei der Außendarstellung ihrer PEFC-Zertifizierung - viele unserer kostenfreien Angebote finden Sie in unserem Servicebereich.

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    Weitere Fragen?

    Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen zur Umsetzung des PEFC-Standards in Ihrem Wald an den/die für Ihre Region zuständige/n PEFC-Regionalmanager/in wenden: "PEFC in meiner Region"

Wie funktioniert die Zertifizierung forstlicher Zusammenschlüsse (z. B. FBGen)?

Die Zertifizierung von forstlichen Zusammenschlüssen folgt dem bereits oben genannten Schema, jedoch mit der Ausnahme, dass die Selbstverpflichtung durch die FBG-Geschäftsstelle im Auftrag der Mitglieder abgegeben wird. Auch wird nur eine Rechnung über 0,18 €/ha/Jahr, bezogen auf die gesamte teilnehmende Fläche der FBG, erstellt. Zertifikatshalter ist demnach auch nur die Vereinigung, stellvertretend für ihre Mitglieder.

Weitere Informationen zu den Besonderheiten einer Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen finden Sie in diesem Dokument:

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Tarek Jaumann
Tarek Jaumann
Referat Wald- und Produktkettenzertifizierung