Zertifizierung und öffentliche Beschaffung: Berliner Modell setzt Impulse
Erfolgreicher 2. Fachdialog „Öffentliche Beschaffung von nachhaltigem Holz im Land Berlin“ diskutiert Möglichkeiten der Zertifizierung für kleine Unternehmen
Erfolgreicher 2. Fachdialog „Öffentliche Beschaffung von nachhaltigem Holz im Land Berlin“ diskutiert Möglichkeiten der Zertifizierung für kleine Unternehmen
Mit großem Erfolg luden die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie die Sustainable Tropical Timber Coalition (STTC) kürzlich zum 2. Fachdialog „Öffentliche Beschaffung von nachhaltigem Holz“ ein. Rund 100 Teilnehmer informierten sich über die praxistauglichen Nachweisverfahren, welche die Bieter in die Lage versetzen, weiterhin an Ausschreibungen des Landes Berlin teilzunehmen. Im Rahmen des intensiven Meinungsaustauschs wurde deutlich, dass das Berliner Modell der Nachweisführung mittels einer Gruppenzertifizierung oder eines Einzelnachweises Impulse über die Landesgrenzen hinaus setzen kann und wird.
In Berlin darf bei öffentlichen Vergaben gemäß VwVBU ausschließlich Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Der endholzverarbeitende Betrieb muss dies belegen durch:
- ein Zertifikat (PEFC, FSC oder vergleichbar)
- oder einen Einzelnachweis.
Ist ein endholzverarbeitender Betrieb nicht selbst nach FSC oder PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorzulegen.
Für einen Einzelnachweis hat die Überprüfung anhand von vier Kriterien durch akkreditierte Zertifizierungsstellen zu erfolgen. Diese Kriterien wurden von der Senatsumweltverwaltung in Abstimmung mit dem Thünen‐Institut entwickelt. Ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (https://pefc.de/fur-unternehmen/zertifizierer) erstellter Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden vier Kriterien dokumentieren:
- Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials,
- Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag,
- Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers,
- Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag.
Damit kann insbesondere bei kleinen Aufträgen kurzfristig nachgewiesen werden, dass durch einen nicht zertifizierten Betrieb ausschließlich nachhaltig erzeugtes Holz von zertifizierten Lieferanten verbaut wurde. Akkreditierte Zertifizierungsunternehmen wie TÜV Nord, GFA und SGS bieten auf Initiative der Berliner Senatsverwaltung entsprechende Angebote an.
Damit für kleinere Handwerksbetriebe, die sich an entsprechenden öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, der organisatorische und finanzielle Aufwand gering gehalten wird, ist eine sogenannte Gruppenzertifizierung möglich. An einer PEFC-Gruppenzertifizierung können deutschlandweit Einzelbetriebe mit maximal 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von max. 7 Mio. EUR teilnehmen. Informationen dazu stehen unter https://pefc.de/presse/die-pefc-gruppen-zertifizierung-eine-chance-fuer-das-holzhandwerk bereit.
Unmittelbar nach dem Fachdialog gab es insbesondere aus der Berliner Tischlerinnung positive Signale. Eine Vielzahl von Tischlereien hat sich entschieden, sich zertifizieren zu lassen. Damit hat sich die Anzahl zertifizierter Tischlereibetriebe auf über 30 im Großraum Berlin deutlich erhöht. Weitere Zertifizierungen befinden sich in der Umsetzungsphase.
Ausführliche Informationen über den 2. Fachdialog „Öffentliche Beschaffung von nachhaltigem Holz im Land Berlin“ können hier im Tagungsbericht nachgelesen werden
Der Newsletter „Grüne Beschaffung (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/Gruene_Beschaffung_Nr_07.pdf) informiert Sie darüber hinaus detailliert über die Nachweisführung in Berlin sowie über verschiedene akkreditierte Zertifizierer, die einen Einzelnachweis ausstellen.