Für welches Thema interessieren Sie sich?

PEFC-Waldstandard:
3. Produktionsfunktion der Wälder

Die Sicherung der Produktionsfunktion der Wälder ist eine volkswirtschaftliche Aufgabe. Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz mit kurzen Transportwegen. Ziel es ist, den Waldbesitzer durch angemessene Einkünfte aus dem Wald in die Lage zu versetzen, auf lange Sicht eine umfassend nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten.

3.1 Der Waldbesitzer wirkt auf eine hohe Wertschöpfung und einen wirtschaftlichen Erfolg hin.

3.2 Die Stärkung der Produktionsfunktion umfasst die Erzeugung hoher Holzqualitäten und einer breiten Produktpalette im Rahmen der betrieblichen Zielsetzung. Der Waldbesitzer bewirtschaftet deshalb seine Wälder produktorientiert, auch im Hinblick auf die Vermarktung von Nicht-Holz-Produkten und Dienstleistungen.

3.3 Eine angemessene und auf die Betriebsziele abgestimmte Pflege wird sichergestellt.

3.4 Die End- bzw. Erntenutzung nicht-hiebsreifer Bestände wird grundsätzlich unterlassen.

a) Nadelbaumbestände unter 50 bzw. Laubbaumbestände unter 70 Jahren gelten in der Regel als nicht-hiebsreif.

b) Ausnahmen sind:

  • Schnellwachsende Baumarten (z.B. Pappel, Weide, Robinie),
  • Stockausschlag im Rahmen von Niederwald- bzw. Mittelwald-Bewirtschaftung,
  • Maßnahmen zum Umbau ertragsschwacher oder standortwidriger Bestockungen.

3.5 Der Wald wird bedarfsgerecht erschlossen. Dabei wird besondere Rücksicht auf Belange der Umwelt genommen. Insbesondere werden schutzwürdige Biotope geschont. Bodenversiegelung mit Beton- und Schwarzdecken wird nur aus zwingenden Gründen vorgenommen.

a) Ein Wald ist bedarfsgerecht erschlossen, wenn alle Bestände, deren Nutzung unter Würdigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte sinnvoll ist, mit den nach dem jeweiligen Stand der Ernte- und Bringungstechnik gängigen und örtlich verfügbaren Methoden erreicht werden. In nicht oder nur extensiv genutzten Wäldern ist ein Grunderschließungsnetz erforderlich, das eine ausreichende Zugänglichkeit zum Katastrophenschutz und in Notfällen ermöglicht.

3.6 Auf Ganzbaumnutzung wird verzichtet. Auf nährstoffarmen Böden wird im regulären Betrieb auch von einer Vollbaumnutzung abgesehen (siehe Leitfaden 4).

a) Bei der Nutzung und Entfernung aller ober- und unterirdischen Baumteile aus dem Bestand handelt es sich um eine Ganzbaumnutzung, bei der Nutzung und Entfernung aller oberirdischen Baumteile um eine Vollbaumnutzung. Nebennutzungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Leitfaden 4:

Bis zu welchem Nährstoffgehalt des Bodens ist eine Vollbaumnutzung noch zulässig?

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung von Holz als regenerativem Energieträger und einer entsprechenden Nachfrage nach Holzhackschnitzeln stellen Nutzungen von Vollbäumen bzw. die Nutzung von Kronenmaterial zusätzlich zu Standardsortimenten inzwischen für viele Forstbetriebe eine wirtschaftliche Nutzungsform dar. Da die Nährstoffexporte bei einer solchen Wirtschaftsweise aber überproportional zur Erntemenge ansteigen, darf diese Vorgehensweise im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung kein Verfahren bei jedem Eingriff darstellen. Jedoch können unter bestimmten Umständen solche Nutzungen im Rahmen der Einhaltung der PEFC-Standards als vertretbar eingestuft werden.

Insbesondere die folgenden Punkte gilt es hierbei zu beachten:

a) Die Vollbaumnutzungen sollten nicht bei flächigen Nutzungen (Ausnahme: z. B. im Rahmen des Forstschutzes) und erst ab einem Bestandesalter erfolgen, in dem sich
auch Standardsortimente für die stoffliche Nutzung aushalten lassen, da in jüngeren Beständen der volumenbezogene Nährstoffexport noch deutlich höher ist.
b) Das Material sollte – soweit z. B. aus Forstschutzsicht möglich – erst nach dem Abfall von Nadeln, Blättern und Feinreisig aus dem Bestand gerückt werden.
c) Eine Nährstoffnachlieferung erfolgt über die Verwitterung und über Stoffeinträge aus der Luft, wobei der letztere Faktor der bedeutsamere sein kann. Für die betriebliche Entscheidung, ob Vollbaumnutzungen als vertretbar eingestuft werden oder nicht, sollten auch die Auswertungen der bundesweiten Bodenzustandserhebung sowie des Level-II-Programms des Bundes herangezogen werden. Über diese Quellen lassen sich Rückschlüsse auf den regionalspezifischen Ernährungszustand der einzelnen Baumartengruppen ziehen.
d) Vollbaumnutzungen sollten in Abhängigkeit von der Nährstoffversorgungssituation der Bestände und der Baumart nicht häufiger als zwei- bis viermal im Bestandesleben erfolgen und grundsätzlich – wie auch Gründe für eine häufigere Durchführung – in geeigneter Form fachlich dokumentiert werden.
e) Soweit vorhanden sollte sich der Waldbesitzer an Leitlinien für die Anwendbarkeit von Vollbaumnutzungen in den Ländern orientieren (z. B. Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen).

Hier können Sie die PEFC-Waldstandards herunterladen:

Foto: © istock.com/PeopleImages