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PEFC-Waldstandard:
Einführung und Geltungsbereich

Einführung

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland erfolgt in einer Weise, welche die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auflokaler und nationaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt (Definition der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa).

Nachhaltige Waldbewirtschaftung orientiert sich an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien:

1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen.

2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen.

3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholz).

4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen.

5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).

6. Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen.

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung dient dem Klimaschutz.

Der globale Klimawandel mit seiner Komplexität und Dynamik trifft auch die Wälder in Deutschland. Insbesondere steigende Durchschnittstemperatur, weniger Niederschlag und häufigere extreme Witterungsereignisse belasten auch die Waldökosysteme. Dies führt zu Veränderungen der Waldstandorte und der Artenzusammensetzung. Kalamitäten nehmen zu und invasive Arten und Schädlinge, die neue Krankheitsverläufe induzieren, fordern die Wälder und die Waldbewirtschaftung heraus. Auch wenn die allgemeine Entwicklungsrichtung bereits jetzt erkennbar ist, sind die räumlich und zeitlich zu erwartenden Entwicklungen im Detail noch unbekannt.

Der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung möchte dem Rechnung tragen und kann dabei eine ansatzweise Orientierungshilfe sein. Wo möglich oder notwendig wird im Standardtext auf die Wichtigkeit von Klimastabilität bei der Waldbewirtschaftung verwiesen. Die Walderhaltung sowie die Vielfalt und der Umfang der Ökosystemleistungen des Waldes werden vorrangig durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gesichert. Deren Finanzierung aus den Holzerlösen ist jedoch angesichts der häufigen und teils langanhaltenden Kalamitäten, die regemäßig mit schwindenden Holzerträgen einhergehen, zunehmend gefährdet. Zukünftig sollten die einzelnen Ökosystemleistungen von den direkten Nutznießern und der Gesellschaft sachgerecht honoriert werden, um den Forstbetrieben die Wiederbegründung und Pflege von Beständen sowie die dringend notwendige Klimaanpassung der Wälder zu ermöglichen. PEFC unterstützt diese Entwicklung durch den im Zuge der Audits erbrachten Nachweis einer aktiven Waldpflege und ergänzende Standardangebote. Die Vielfalt an Eigentümerzielsetzungen in Bezug auf verschiedene Ökosystemleistungen sind kennzeichnend für die deutsche Forstwirtschaft. PEFC sieht alle Waldflächen als zertifizierungsfähig an, die Ökosystemleistungen dienen.

Waldbesitzer, die ihre Waldbewirtschaftung an diesem gemeinsamen Ziel der umfassenden Nachhaltigkeit ausrichten, können sich an der PEFC-Zertifizierung beteiligen. Die Dokumentation der nachhaltigen Waldbewirtschaftung erfolgt auf regionaler Ebene auf Grundlage der Indikatorenliste. Die vorliegenden Standards präzisieren die aus den Helsinki-Kriterien abgeleiteten Anforderungen für die praktische Waldbewirtschaftung auf der betrieblichen Ebene. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Diese Bezeichnungen erfassen jedoch weibliche und männliche Personen.

Verantwortlichkeiten der Waldbesitzer

Waldbesitzer, die an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen, sollen über die in diesem Dokument definierten Anforderungen hinaus die Vorgaben für Teilnehmer an der regionalen Zertifizierung gemäß PEFC D 1001 erfüllen, insbesondere:

a) volle Kooperation und Unterstützung anbieten, damit alle Anfragen von Seiten der Regionalen Arbeitsgruppe oder einer Zertifizierungsstelle bezüglich relevanter Daten, Dokumentationen oder anderer Informationen effektiv beantwortet werden können; Zugang zu seinen Wäldern und anderen betrieblichen Einrichtungen erlauben, sowohl in Verbindung mit internen und externen Audits oder anderen Überprüfungen;

b) relevante korrigierende und vorbeugende Maßnahmen, die von der Regionalen Arbeitsgruppe auferlegt  wurden, und andere Maßnahmen im Rahmen des Handlungsprogramms, welche für den Teilnehmer relevant sind, umsetzen;

c) die Gebühr für die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung, wie in PEFC D 4003 spezifiziert, bezahlen.

d) die als „PEFC-zertifiziert“ verkauften Produkte entsprechend der in PEFC D 1001 Anlage 5 dargestellten Anforderungen deklarieren und die Anforderungen an die Verwendung des PEFC-Logos (PEFC D ST 2001) erfüllen.

Geltungsbereich

Diese Standards beziehen sich ausschließlich auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern (Holzboden- und Nichtholzboden-Fläche). Flächig ausgeprägte Sondernutzungen können auf Antrag des Waldbesitzers von diesen Regelungen ausgeschlossen werden. Bei bestehender PEFC-Zertifizierung ist die Neuanlage solcher Sonderflächen nur zulässig, wenn die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Gesamtbetrieb und die Waldfunktionen im Bereich der Sonderflächen durch deren Umfang und die Größe der Einzelflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Bei Antragstellung ist die Lage und Ausdehnung der Sonderflächen gegenüber der jeweiligen Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe zu dokumentieren. Produkte aus diesen Flächen dürfen nicht als PEFC-zertifiziert verkauft oder mit dem PEFC-Logo gekennzeichnet werden.

Ausnahmen bilden

(1) Weihnachtsbäume, die im Zuge regulärer Waldbewirtschaftung etwa
bei der Jungwuchspflege anfallen, und

(2) Produkte aus Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, die einzelbetrieblich nach dem PEFC-Weihnachtsbaumstandard zertifiziert sind.

a) Als flächig ausgeprägte Sondernutzungen gelten insbesondere Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen, Kurzumtriebsplantagen auf Waldflächen, Versuchsflächen und Wildgatter.

Hier können Sie die kompletten PEFC-Waldstandards herunterladen: