0.1 Gesetzliche und andere Forderungen, zu deren Einhaltung der Waldbesitzer verpflichtet ist, werden beachtet. Hierzu gehören beispielsweise:
- die auf international geltenden Konventionen beruhenden Rechtsvorschriften (z.B. Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, Klimarahmenkonvention und Kyoto-Protokoll, Washingtoner Artenschutzübereinkommen [CITES], Protokoll über die Biologische Sicherheit, ILO-„Kernarbeitsnormen“ [International Labour Organisation]),
- die relevanten Bundes- und Landesgesetze sowie
- alle für den Waldbesitzer als Vertragspartner relevanten vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Tarifverträge).