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FAQ zum PEFC-Fördermodul: Das PEFC-Fördermodul für forstliche Zusammenschlüsse

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen am PEFC-Fördermodul

Allgemeinen Fragen und Antworten zum PEFC-Fördermodul finden Sie auf dieser Seite: FAQ Allgemein.

Fragen zu den Kriterien des PEFC-Fördermoduls beantworten wir auf dieser Seite: FAQ Kriterien.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen (FZus: FBG; WBV) am PEFC-Fördermodul

Wie kann ich als Mitglied eines FZus am PEFC-Fördermodul teilnehmen?

Wenn Sie als Mitglied eines FZus (FBG / WBV) an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung teilnehmen, sollten Sie auch über Ihren FZus am PEFC-Fördermodul teilnehmen.

Detaillierte Informationen (sowie ein Video-Tutorial), wie die Teilnahme in diesem Fall funktioniert und wie Sie sich registrieren können, finden Sie auf dieser Seite: Antragstellung zum PEFC-Fördermodul):

Falls Sie nicht bereits von Ihrem FZus bezüglich des PEFC-Fördermoduls kontaktiert wurden, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Bitte um Unterstützung direkt an Ihren FZus zu wenden.

Wie kann der FZus seine Mitglieder bei der Teilnahme am PEFC-Fördermodul unterstützen?

Der Aufwand für forstliche Zusammenschlüsse (FZus) wird durch die Abwicklung über eine Online-Datenbank (das FöMo-Nutzerportal) erleichert – unabhängig davon, ob innerhalb des FZus viele oder nur wenige Mitglieder am PEFC-Fördermodul teilnehmen wollen. Der FZus sollte folgendermaßen vorgehen (Bitte beachten Sie auch die detaillierten Informationen sowie die Video-Tutorials auf dieser Seite: Antragstellung zum PEFC-Fördermodul):

1. sich im FöMo-Nutzerportal registrieren (Zugangsdaten für das Nutzerportal – falls noch nicht erhalten – können über [email protected] angefordert werden)

2. der FZus hat nun zwei Möglichkeiten, damit interessierte Mitglieder Teilnahmeurkunden zur Vorlage beim Fördermittelgeber, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), erhalten können: 

a) Teil-Service: ein Registrierungs-Code für das FöMo-Nutzerportal kann an die Mitglieder verschickt werden und diese registrieren sich dann selbstständig.

b) Full-Service: die FZus-Verantwortlichen legen die Mitglieder durch Hochladen einer Excel-Tabelle bzw. per manueller Eingabe in einem Datenblatt an.

3. einmal per Mausklick bestätigen, dass die Mitglieder auch an der normalen PEFC-Zertifizierung teilnehmen.

4.  einmal jährlich die Gebühr (in Abhängigkeit von der Größe der am FöMo teilnehmenden Mitgliedsfläche) an PEFC Deutschland überweisen.

Welche Aufgaben / Verantwortlichkeiten hat der FZus bei der Teilnahme am PEFC-Fördermodul?

- Weitergabe von Informationen an interessierte Mitglieder, die bereits an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung teilnehmen

- Verteilen / Sammeln der Selbstverpflichtungserklärungen (nur bei Variante „Full-Service“)

- Eingabe der Teilnehmerdaten (Full-Service) bzw. Bestätigung der Anträge (Teil-Service)

- Gebühren einmal jährlich an PEFC Deutschland überweisen

Welche Kosten kommen bei der Teilnahme am PEFC-Fördermodul auf einen FZus zu?

Forstliche Zusammenschlüsse zahlen einen Sockelbeitrag von 20 € pro Jahr.

Für alle Waldbesitzenden, die Mitglied in forstlichen Zusammenschlüssen sind, fällt im Jahr ihrer Erstteilnahme am PEFC-Fördermodul eine Flächengebühr von 3 € pro Hektar an. Ab dem zweiten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul setzt für Betriebe über 100 Hektar eine Staffelung der Gebühren ein: Betriebe, die mit mehr als 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, zahlen für jeden weiteren Hektar Waldfläche zwischen 101 und 1.000 Hektar dann 1,50 € je Hektar und für jeden weiteren Hektar Waldfläche ab 1.001 Hektar dann 1 € pro Hektar. (Details finden Sie hier in der Gebührenordnung).

Die Abrechnung und die Bezahlung erfolgen einmal jährlich durch den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.

Der Vorteil der FöMo-Teilnahme über einen FZus liegt darin, dass nicht alle einzelnen Waldbesitzenden, wie dies bei der Einzelteilnahme der Fall wäre, den Sockelbetrag zu zahlen haben, sondern (sowohl beim Teil- als auch beim Full-Service) der Sockelbetrag nur einmal dem FZus in Rechnung gestellt wird.

Welche Vorteile hat ein FZus, wenn er seinen Mitgliedern die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ermöglicht?

- Die Übernahme von administrativen Aufgaben für interessierte Mitglieder durch den FZus führt zur Minimierung des Aufwandes beim einzelnen Mitglied (insbesondere wenn es sich um Mitglieder mit geringen Computerkenntnissen handelt) und zu einer konkreten Kostenersparnis, da der Sockelbetrag nur einmal erhoben wird. Dies trägt zur Mitgliederbindung bei, da der FZus seine Reputation als unverzichtbarer Dienstleister festigen kann.

- Da jährliche Fördersummen von bis zu 100 Euro / Hektar ausgeschüttet werden, sollte der FZus die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Erwägung ziehen und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen.

- Sollte der FZus interessierten Mitgliedern den Service nicht bieten wollen, müssten diese Mitglieder die Teilnahme an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung über den FZus kündigen und sich als Einzelteilnehmer registrieren lassen. Mögliche Folgen für den FZus: der Status der „gemeinschaftlichen Teilnahme“ würde verloren gehen, sodass nicht zertifizierte Holzmenge bei der gemeinsamen Holzvermarktung extra ausgewiesen werden müssten. Auch könnten Zertifizierungsquoten, die z.B. in NRW die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung sind, unterschritten werden.

Wie (oft) wird die Einhaltung der FöMo-Kriterien in FZus kontrolliert?

Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen, werden von externen Zertifizierungsstellen mindestens einmal in zehn Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz fällt niedriger aus (Quadratwurzel aus deren Anzahl).

Trägt der FZus Verantwortung für die Einhaltung der Kriterien durch die am PEFC-Fördermodul teilnehmenden einzelnen Mitglieder oder haftet er?

Nein, Haftungsrisiken für den FZus bestehen nicht. Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen Fördermittelgeber (Bund/Fachagentur nachwachsende Rohstoffe FNR) und Fördermittelnehmer (einzelnes Mitglied). Der FZus tritt nur als Verwalter von mitgliederbezogenen Daten auf. Bei Verlust der Förderung eines Einzelbetriebes hat dies auch keine Auswirkungen auf die anderen geförderten Mitgliedsbetriebe (dies stellt einen entscheidenden Unterschied zur Teilnahme eines Mitglieds an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung über einen FZus dar).

Ist mit einem hohen internen Verwaltungsaufwand beim FZus zu rechnen, wenn er seinen Mitgliedern die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ermöglicht?

Nein, da die Abwicklung über ein modernes Online-Nutzerportal erfolgt. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich auf die Prüfung / Bestätigung von Daten, das Versenden von Registrierungs-PIN bzw. das Hochladen von Mitgliederinformationen. Darüber hinaus besteht einmal im Jahr die Notwendigkeit, die Gebühren bei den am FöMo teilnehmenden Mitgliedern einzuziehen und in Summe an PEFC Deutschland zu überweisen. Auch wird erwartet, dass der FZus die Zertifizierungsstelle unterstützt, wenn diese Audits bei einzelnen Mitgliedern durchführt. Durch Kombi-Audits (Prüfung der FöMo-Kriterien zusammen mit „normalen“ PEFC-Standards) soll der zusätzliche Zeitbedarf minimiert werden.

Ist die Registrierung im Online-Nutzerportal kompliziert?

Nein. Es bedarf nur eines PCs bzw. eines anderen internetfähigen Endgeräts und einer stabilen Internetverbindung. Als Bedienungsanleitung stehen Ihnen Erklärvideos, in denen die Anwendung Schritt für Schritt beschrieben wird, zur Verfügung (siehe weiter unten auf dieser Seite sowie unter "Antragstellung zum PEFC-Fördermodul").

Videos über die Teilnahme am PEFC-Fördermodul für forstliche Zusammenschlüsse

Video-Tutorial 2: Nutzung des FöMo-Nutzerportals für Vertreterinnen und Vertreter von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Video-Tutorial 3: Nutzung des FöMo-Nutzerportals für Mitglieder forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

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Anja Kühne
Anja Kühne
Projektmanagerin PEFC-Fördermodul