- Die Übernahme von administrativen Aufgaben für interessierte Mitglieder durch den FZus führt zur Minimierung des Aufwandes beim einzelnen Mitglied (insbesondere wenn es sich um Mitglieder mit geringen Computerkenntnissen handelt) und zu einer konkreten Kostenersparnis, da der Sockelbetrag nur einmal erhoben wird. Dies trägt zur Mitgliederbindung bei, da der FZus seine Reputation als unverzichtbarer Dienstleister festigen kann.
- Da jährliche Fördersummen von bis zu 100 Euro / Hektar ausgeschüttet werden, sollte der FZus die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Erwägung ziehen und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen.
- Sollte der FZus interessierten Mitgliedern den Service nicht bieten wollen, müssten diese Mitglieder die Teilnahme an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung über den FZus kündigen und sich als Einzelteilnehmer registrieren lassen*. Mögliche Folgen für den FZus: der Status der „gemeinschaftlichen Teilnahme“ würde verloren gehen, sodass nicht zertifizierte Holzmenge bei der gemeinsamen Holzvermarktung extra ausgewiesen werden müssten. Auch könnten Zertifizierungsquoten, die z.B. in NRW die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung sind, unterschritten werden.
*Diese Registrierung ist momentan nicht möglich. Die erforderliche Datenbankanpassung wird voraussichtlich erst im Januar 2024 umgesetzt sein.