Sonderaudit zum PEFC-Fördermodul
Sollten Sie für 2023 und/oder 2024 Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erhalten haben, konnten aber nicht fristgemäß einen Verwendungsnachweis (= PEFC-Fördermodulurkunde) vorlegen, da Sie bisher kein PEFC-Bestandskunde waren, wurde Ihnen vom Fördermittelgeber (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, FNR) ein Schreiben zugestellt, in welchem Sie über die Möglichkeit eines Sonderaudits informiert wurden. Mit der Durchführung eines PEFC-Sonderaudits in Ihrem Wald erhalten Sie die Gelegenheit, den vom Fördermittelgeber geforderten Verwendungsnachweis zu erhalten.
Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zum Sonderaudit:
-
1
Über die Anforderungen informieren
Informieren Sie sich über die Anforderungen der "normalen" PEFC-Zertifizierung sowie über die Kriterien des PEFC-Fördermoduls.
Hinweis:
Wenn im Zuge des Sonderaudits in Ihrem Wald festgestellt wird, dass eine Anforderung/ein Kriterium nicht eingehalten wurde, so kann der erforderliche Nachweis gegenüber der FNR nicht erbracht werden und es müssen die erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden. -
2
Sonderaudit beantragen
Wenn Sie sicher sind, seit Datum Ihres ersten FNR-Zuwendungsbescheides alle Anforderungen/Kriterien der PEFC-Waldzertifizierung sowie die Kriterien des Förderprogramms "Klimaangepasstes Waldmanagement" bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes beachtet zu haben, stellen Sie mit diesem Formular den Antrag auf Durchführung eines Sonderaudits.
-
3
Anmeldebestätigung erhalten
PEFC Deutschland bestätigt Ihnen den Eingang der Anmeldung zum Sonderaudit; diese Bestätigung ist der FNR fristgemäß (binnen vier Wochen, laut Schreiben der FNR vom 21.10.2024) vorzulegen.
-
4
Bestätigung der Zertifizierungsstelle erhalten
PEFC Deutschland leitet den Antrag an die für Ihre Region zuständige(n) Zertifizierungsstelle(n) (bzw. an die PEFC Bayern GmbH, sollte sich Ihr Wald in Bayern befinden) weiter. Die Zertifizierungsstelle (bzw. PEFC Bayern) bestätigt den Erhalt des Antrags und stellt die folgenden* Gebühren in Rechnung:
Geförderte Fläche Sockelbetrag
(Reisekosten
und Bewertung)Auditkosten
(pauschal)Gesamtkosten < 50 ha 1.000 € 750 € 1.750 € 51 bis 300 ha 1.000 € 1.500 € 2.500 € > 300 ha 1.500 € 3.000 € 4.500 € *Sie finden die Übersicht der Gebühren in größerer Anzeige auch noch einmal weiter unten auf dieser Seite.
-
5
Termin für das Sonderaudit vereinbaren
Nach Zahlungseingang vereinbart die Zertifizierungsstelle (bzw. PEFC Bayern) mit Ihnen einen Termin für das Sonderaudit. Dieses wird in Ihrem Wald als Vor-Ort-Inspektion durchgeführt.
-
6
Auditbericht erhalten
Nach dem Audit erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle (bzw. der PEFC Bayern GmbH) einen Auditbericht.
-
7
Auditbericht an PEFC Deutschland übersenden
Sofern im Auditbericht die Einhaltung der PEFC-Anforderungen sowie der Förderkritierien bestätigt wird, senden Sie den Auditbericht an PEFC Deutschland und erhalten eine Sonderaudit-Bescheinigung zur Vorlage bei der FNR.
-
8
Sonderaudit-Urkunde bei der FNR einreichen
Ihre erhaltene Sonderaudit-Bescheinigung müssen Sie an die FNR weiterleiten.
Kosten des Sonderaudits
Geförderte Fläche | Sockelbetrag (Reisekosten und Bewertung) |
Auditkosten (pauschal) |
Gesamtkosten |
---|---|---|---|
< 50 ha | 1.000 € | 750 € | 1.750 € |
51 bis 300 ha | 1.000 € | 1.500 € | 2.500 € |
> 300 ha | 1.500 € | 3.000 € | 4.500 € |
Definition PEFC-"Bestandskunde"
Ein "Bestandskunde" ist definiert als Teilnehmer an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung, der am 01.04. des Jahres, für das der Fördermodul-Nachweis erforderlich ist, bei PEFC Deutschland als Teilnehmer registriert ist.
Beispiel: Wer für 2023 einen Nachweis benötigt, muss am 01.04.2023 bereits PEFC-Kunde gewesen sein.