Wie das PEFC-Fördermodul funktioniert
So weisen Waldbesitzende die Anforderungen für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung nach
PEFC Deutschland bietet PEFC-zertifizierten Betrieben, die sich für die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung interessieren, als zusätzliche Serviceleistung die Möglichkeit, den Nachweis für dieses Förderprogramm über das PEFC-Fördermodul zu leisten.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul.
Das ist jetzt für Sie zu tun:
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Förderung online bei der FNR beantragen
Förderanträge für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.
Wollen Sie über das PEFC-Fördermodul nachweisen, dass Sie die dort geforderten Kriterien einhalten, wählen Sie bitte im Antragsformular beim Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" die Option "PEFC-Zertifikat" (siehe auch die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite vom 14.11.2022: "Hinweise zum Ausfüllen des Antrags").
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Am "PEFC-Fördermodul" teilnehmen und Nachweis bei der FNR einreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)
Den erforderlichen Nachweis für Ihr „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Sie über das PEFC-Fördermodul leisten. Die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ist ausschließlich über eine spezielle Online-Datenbank, das FöMo-Nutzerportal, möglich.
Alle Informationen über die Funktionsweise und die Nutzung des FöMo-Nutzerportals finden Sie auf der folgenden Seite:
Antragstellung im PEFC-FöMo-Nutzerportal.
WICHTIG: Sie dürfen sich erst dann für das PEFC-Fördermodul anmelden, wenn Ihre Förderung durch die FNR bewilligt wurde. Somit darf auch Ihr Nachweis über Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul erst bei der FNR eingereicht werden, nachdem Sie den Antrag dort gestellt und die Förderung bewilligt wurde.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum PEFC-Fördermodul finden
Zu den FAQ: Allgemeine Fragen und Antworten (z.B. Ablauf, Kosten, Kontrolle etc.) zum PEFC-Fördermodul
Zu den FAQ: Kriterien des PEFC-Fördermoduls (11 bzw. 12 Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements)
Zu den FAQ: Das PEFC-Fördermodul für forstliche Zusammenschlüsse (FZus)
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Videos unserer Videosprechstunden zum PEFC-Fördermodul.
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Nachweise korrekt einreichen
In diesem Artikel haben wir detaillierte Informationen zu den Nachweisfristen, dem Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden sowie zum Ablauf, wie Sie die für 2024 gültigen Fördermodul-Urkunden generieren, aufbereitet.
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Neuigkeiten erfahren
Über Neuigkeiten zum PEFC-Fördermodul halten wir Sie auf dieser Seite, unserer Website und im PEFC-Newsletter auf dem Laufenden.
Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul
Detaillierte Informationen zu Kosten, Anforderungen, Kontrollen, etc., die für Waldbesitzende im Rahmen der Teilnahme am PEFC-Fördermodul relevant sind, können Sie in diesen Dokumenten einsehen:
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1001-2 2022 FöMo-Gruppenzertifizierung (PDF - 936,6 KB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1002-4 2022 FöMo-Anforderungen an die Waldbewirtschaftung (PDF - 1,8 MB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1003-4 FöMo Anforderungen an Zertifizierungsstellen (PDF - 291,4 KB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 4003-2 FöMo-Gebührenordnung (PDF - 117,0 KB)
Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Updates zum PEFC-Fördermodul:
Update vom 17.04.2024:
Informationen zu den PEFC-Fördermodul-Urkunden
In diesem Artikel haben wir detaillierte Informationen zu den Nachweisfristen, dem Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden sowie zum Ablauf, wie Sie die für 2024 gültigen Fördermodul-Urkunden generieren, aufbereitet.
Update vom 26.03.2024:
PEFC Deutschland passt Gebührenordnung für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul an
Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat, das fachliche Entscheidungsgremium von PEFC Deutschland, beschloss in einer Sitzung im März 2024 Änderungen an der Gebührenordnung für das PEFC-Fördermodul (PEFC D 4003-2:2022), die am 26.03.2024 in Kraft traten.
Die Anpassungen, die ab sofort in Kraft treten, betreffen Forstbetriebe (auch Mitglieder forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse), die mit einer Waldfläche von über 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, ab ihrem zweiten Zertifizierungsjahr.
Für alle Betriebe fallen im Jahr ihrer Erstteilnahme am PEFC-Fördermodul ein Sockelbetrag in Höhe von 20 € pro Betrieb, wenn sie nicht Mitglied in einem Zusammenschluss sind, sowie eine Flächengebühr von 3 € pro Hektar an. Ab dem zweiten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul setzt für Betriebe über 100 Hektar eine Staffelung der Gebühren ein: Betriebe, die mit mehr als 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, zahlen für jeden weiteren Hektar Waldfläche zwischen 101 und 1.000 Hektar dann 1,50 € je Hektar und für jeden weiteren Hektar Waldfläche ab 1.001 Hektar dann 1 € pro Hektar. Der Sockelbetrag von 20 € Jahr bleibt für alle Betriebe bzw. Zusammenschlüsse gleich.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die geänderten Gebührenstruktur finden Sie in diesem Artikel.
Update vom 30.05.2023:
Empfehlung: Unsere Videosprechstunden zum PEFC-Fördermodul stehen für Sie bereit!
PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul I: Registrierung, Kosten und Auditierung
PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul II: Fragen zu den 12 Kriterien
Update vom 13.03.2023:
Empfehlung: YouTube-Video der FNR zur 2. Online-Informationsveranstaltung der FNR zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), bei der unter www.klimaanpassung-wald.de die Anträge zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gestellt werden können, hat das Video zu ihrer 2. Informationsveranstaltung "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" unter
https://www.youtube.com/watch?v=HrL7aKCTKGw
online gestellt. Hier erfahren Sie viele wissenswerte Details dazu, wie Sie Ihre Förderanträge bei der FNR stellen können.
Update vom 14.11.2022:
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags unter www.klimaanpassung-wald.de :
Alle Antragsteller, deren Waldfläche nach PEFC-Standards zertifiziert ist, können die Einhaltung der in der Richtlinie definierten Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen (siehe Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" im Antragsformular - wie gezeigt im Screenshot unten).
Beim Ausfüllen des Online-Antrags werden Sie an dieser Stelle des Formulars aufgefordert, Angaben zum geplanten Nachweis machen. Erklären Sie hier, nach der Bewilligung der Zuwendung am PEFC-Fördermodul ("Zertifikat PEFC" - siehe Screenshot) teilnehmen zu wollen. Für diesen Nachweis haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da Ihre Förderung bewilligt wird.