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Wie das PEFC-Fördermodul funktioniert

So weisen Waldbesitzende die Anforderungen für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung nach

Schnellzugriff:
Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul

PEFC Deutschland bietet PEFC-zertifizierten Betrieben, die sich für die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung interessieren, als zusätzliche Serviceleistung die Möglichkeit, den Nachweis für dieses Förderprogramm über das PEFC-Fördermodul zu leisten.

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul.

Das ist jetzt für Sie zu tun:

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    Förderung online bei der FNR beantragen

    Förderanträge für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.

    Wollen Sie über das PEFC-Fördermodul nachweisen, dass Sie die dort geforderten Kriterien einhalten, wählen Sie bitte im Antragsformular beim Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" die Option "PEFC-Zertifikat" (siehe auch die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite vom 14.11.2022: "Hinweise zum Ausfüllen des Antrags").

     

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    Am "PEFC-Fördermodul" teilnehmen und Nachweis bei der FNR einreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)

    Den erforderlichen Nachweis für Ihr „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Sie über das PEFC-Fördermodul leisten. Die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ist ausschließlich über eine spezielle Online-Datenbank, das FöMo-Nutzerportal, möglich.

    Alle Informationen über die Funktionsweise und die Nutzung des FöMo-Nutzerportals finden Sie auf der folgenden Seite:

    Antragstellung im PEFC-FöMo-Nutzerportal.

    WICHTIG: Sie dürfen sich erst dann für das PEFC-Fördermodul anmelden, wenn Ihre Förderung durch die FNR bewilligt wurde. Somit darf auch Ihr Nachweis über Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul erst bei der FNR eingereicht werden, nachdem Sie den Antrag dort gestellt und die Förderung bewilligt wurde.

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    Nachweise korrekt einreichen

    In diesem Artikel haben wir detaillierte Informationen zu den Nachweisfristen, dem Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden sowie zum Ablauf, wie Sie die für 2024 gültigen Fördermodul-Urkunden generieren, aufbereitet.

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    Neuigkeiten erfahren

    Über Neuigkeiten zum PEFC-Fördermodul halten wir Sie auf dieser Seite, unserer Website und im PEFC-Newsletter auf dem Laufenden.

Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul

Detaillierte Informationen zu Kosten, Anforderungen, Kontrollen, etc., die für Waldbesitzende im Rahmen der Teilnahme am PEFC-Fördermodul relevant sind, können Sie in diesen Dokumenten einsehen:

Sie haben Fragen?

Hier finden Sie Updates zum PEFC-Fördermodul:

Update vom 17.04.2024:

Informationen zu den PEFC-Fördermodul-Urkunden

In diesem Artikel haben wir detaillierte Informationen zu den Nachweisfristen, dem Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden sowie zum Ablauf, wie Sie die für 2024 gültigen Fördermodul-Urkunden generieren, aufbereitet.

Update vom 26.03.2024:

PEFC Deutschland passt Gebührenordnung für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul an

Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat, das fachliche Entscheidungsgremium von PEFC Deutschland, beschloss in einer Sitzung im März 2024 Änderungen an der Gebührenordnung für das PEFC-Fördermodul (PEFC D 4003-2:2022), die am 26.03.2024 in Kraft traten.

Die Anpassungen, die ab sofort in Kraft treten, betreffen Forstbetriebe (auch Mitglieder forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse), die mit einer Waldfläche von über 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, ab ihrem zweiten Zertifizierungsjahr.

Für alle Betriebe fallen im Jahr ihrer Erstteilnahme am PEFC-Fördermodul ein Sockelbetrag in Höhe von 20 € pro Betrieb, wenn sie nicht Mitglied in einem Zusammenschluss sind, sowie eine Flächengebühr von 3 € pro Hektar an. Ab dem zweiten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul setzt für Betriebe über 100 Hektar eine Staffelung der Gebühren ein: Betriebe, die mit mehr als 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, zahlen für jeden weiteren Hektar Waldfläche zwischen 101 und 1.000 Hektar dann 1,50 € je Hektar und für jeden weiteren Hektar Waldfläche ab 1.001 Hektar dann 1 € pro Hektar. Der Sockelbetrag von 20 € Jahr bleibt für alle Betriebe bzw. Zusammenschlüsse gleich.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die geänderten Gebührenstruktur finden Sie in diesem Artikel.

Update vom 30.05.2023:

Empfehlung: Unsere Videosprechstunden zum PEFC-Fördermodul stehen für Sie bereit!

PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul I: Registrierung, Kosten und Auditierung
PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul II: Fragen zu den 12 Kriterien

Update vom 13.03.2023:

Empfehlung: YouTube-Video der FNR zur 2. Online-Informationsveranstaltung der FNR zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), bei der unter www.klimaanpassung-wald.de die Anträge zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gestellt werden können, hat das Video zu ihrer 2. Informationsveranstaltung "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" unter

https://www.youtube.com/watch?v=HrL7aKCTKGw

online gestellt. Hier erfahren Sie viele wissenswerte Details dazu, wie Sie Ihre Förderanträge bei der FNR stellen können.

Update vom 14.11.2022:

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags unter www.klimaanpassung-wald.de :

Alle Antragsteller, deren Waldfläche nach PEFC-Standards zertifiziert ist, können die Einhaltung der in der Richtlinie definierten Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen (siehe Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" im Antragsformular - wie gezeigt im Screenshot unten).

Beim Ausfüllen des Online-Antrags werden Sie an dieser Stelle des Formulars aufgefordert, Angaben zum geplanten Nachweis machen. Erklären Sie hier, nach der Bewilligung der Zuwendung am PEFC-Fördermodul ("Zertifikat PEFC" - siehe Screenshot) teilnehmen zu wollen. Für diesen Nachweis haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da Ihre Förderung bewilligt wird.

 

Update vom 11.11.2022:

Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ am 11.11. im Bundesanzeiger veröffentlicht

Hier können Sie die Original-Veröffentlichung im Bundesanzeiger nachlesen:

Update vom 08.11.2022:

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) via Pressemitteilung vom 08.11.2022 mitteilt, können Waldbesitzende eine Förderung über das neue Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" ab dem 12. November 2022 beantragen. Die Anträge können online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

Auf der genannten Webseite können sich Forstbetriebe ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.

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Anja Kühne
Anja Kühne
Projektmanagerin PEFC-Fördermodul