Sie finden auf Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde zwei Datumsangaben: Das „Datum der Selbstverpflichtung“ gibt an, wann Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul verpflichtet haben. Es ist als Nachweis für den Fördermittelgeber (FNR) wichtig, da es für den Nachweis des Bewilligungszeitraums relevant ist. Bei der Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027 (in Abhängigkeit von der Gültigkeit des Gruppenzertifikats)“ handelt es sich um eine formale Nennung auf Ihrer Urkunde, die sich auf das PEFC-Fördermodul-Gruppenzertifikat der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe des Bundeslandes, in dem ihr Wald liegt, bezieht. Sie spielt bei der Frage, wie lange Ihr Nachweis für den Fördermittelgeber gültig ist, keine Rolle.
Daher müssen Sie Ihren Nachweis jährlich erneuern – bitte gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Einmal im Jahr erhalten Sie von der FNR einen aktuellen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie sich wieder im PEFC-Fördermodul-Nutzerportal einloggen und das PEFC-Zertifikat für das entsprechende Nachweisjahr generieren. Dann wird der Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ im FöMo-Nutzerportal https://foemo-db.pefc.de/ freigeschaltet. Diese füllen Sie entsprechend neu aus, überweisen den Rechnungsbetrag (Anmerkung: Mitglieder eines FZus erhalten keine eigene Rechnung, sondern einmal im Jahr über den FZus) und erhalten anschließend den aktuellen Nachweis zur Vorlage bei der FNR. Sie haben dann Zeit, das Zertifikat bis zum 30.04. des Folgejahres an die FNR weiterzuleiten.