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FAQ zum PEFC-Fördermodul: Allgemeine Fragen und Antworten

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul

Auf dieser Seite finden Sie ein ausführliches FAQ mit allgemeinen Fragen und Antworten zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul.

Fragen zu den Kriterien des PEFC-Fördermoduls beantworten wir auf dieser Seite: FAQ Kriterien.

Fragen und Antworten zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul für forstliche Zusammenschlüsse finden Sie auf dieser Seite: FAQ FZus.

Häufig gestellte allgemeine Fragen (FAQs) zum PEFC-Fördermodul

Was kostet die Teilnahme am PEFC-Fördermodul?

Für alle Betriebe fallen im Jahr ihrer Erstteilnahme am PEFC-Fördermodul ein Sockelbetrag in Höhe von 20 € pro Betrieb, wenn sie nicht Mitglied in einem Zusammenschluss sind, sowie eine Flächengebühr von 3 € pro Hektar an. Ab dem zweiten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul setzt für Betriebe über 100 Hektar eine Staffelung der Gebühren ein: Betriebe, die mit mehr als 100 Hektar am PEFC-Fördermodul teilnehmen, zahlen für jeden weiteren Hektar Waldfläche zwischen 101 und 1.000 Hektar dann 1,50 € je Hektar und für jeden weiteren Hektar Waldfläche ab 1.001 Hektar dann 1 € pro Hektar.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren können Sie in der Gebührenordnung (auf dieser Seite unter "Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul") sowie in diesem Artikel einsehen.

Bitte beachten Sie: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können von den Mitgliedern, die über den Zusammenschluss am Fördermodul teilnehmen, eine Verwaltungsgebühr erheben.

 

Was wird überprüft?

Die Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien, die im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft definiert wurden.

Wie oft wird überprüft?

Alle Einzelteilnehmer werden mindestens einmal in 10 Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien im Fördermodul von externen Zertifizierungsstellen geprüft . Das gleiche gilt für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz wird niedriger ausfallen (Quadratwurzel aus deren Anzahl).

Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.

Von wem wird die Überprüfung durchgeführt?

Die unabhängigen Zertifizierungsstellen, die im jeweiligen Bundesland für die Prüfung der regionalen PEFC-Zertifizierung zuständig sind, werden auch die Audits im Rahmen des Fördermoduls durchführen.

Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.

Wie habe ich die einzelnen Kriterien im praktischen Forstbetrieb auszulegen?

Die Kriterien, deren Einhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Gegenstand der Förderung definiert wurden, können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund.

Ein von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) publiziertes Glossar soll Hilfestellung zur Auslegung der 12 Kriterien bieten: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar.

Alle Waldbesitzenden, die am PEFC-Fördermodul als Nachweissystem teilnehmen möchten, können alle Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, die den unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund genannten Kriterien sowie dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung (www.pefc.de/waldstandard ) entsprechen bzw. diesen nicht widersprechen.

Kann ich mich beim PEFC-Fördermodul registrieren, auch wenn ich nicht an der "normalen" PEFC-Waldzertifizierung teilnehme?

Nein. Nur Bestandskunden, die auch bereits an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung teilnehmen, können sich auch für das PEFC-Fördermodul registrieren und über dieses den erforderlichen Nachweis für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erbringen. Ein "Bestandskunde" ist definiert als Teilnehmer an der „normalen“ PEFC-Zertifizierung, der am 01.04. des Jahres, für das der FöMo-Nachweis erforderlich ist, bei PEFC Deutschland als Teilnehmer registriert ist. Wer also für 2023 einen Nachweis benötigt, muss am 01.04.2023 bereits PEFC-Kunde gewesen sein, wer den Nachweis für 2024 benötigt, am 01.04.2024, für 2025 am 01.04.2025 usw.

Mein Forstbetrieb liegt in Bayern - was ist zu tun?

Wenn Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul anmelden möchten und Ihr Waldbesitz in Bayern liegt, wenden Sie sich bitte an die PEFC Bayern GmbH .

In der Online-Datenbank zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul können nur Forstbetriebe aus den Regionen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein / Hansestadt Hamburg und Thüringen registriert werden.

Wie reiche ich die PEFC-Fördermodul-Urkunde als Nachweis bei der FNR korrekt ein?

In diesem Artikel haben wir detaillierte Informationen zu den Nachweisfristen, dem Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden sowie zum Ablauf, wie Sie die für 2024 gültigen Fördermodul-Urkunden generieren, aufbereitet.

Was bedeutet die Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027“ auf den Urkunden? Müssen die Urkunde bzw. die Nachweise für die FNR trotzdem jährlich erneuert werden?

Sie finden auf Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde zwei Datumsangaben: Das „Datum der Selbstverpflichtung“ gibt an, wann Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul verpflichtet haben. Es ist als Nachweis für den Fördermittelgeber (FNR) wichtig, da es für den Nachweis des Bewilligungszeitraums relevant ist. Bei der Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027 (in Abhängigkeit von der Gültigkeit des Gruppenzertifikats)“ handelt es sich um eine formale Nennung auf Ihrer Urkunde, die sich auf das PEFC-Fördermodul-Gruppenzertifikat der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe des Bundeslandes, in dem ihr Wald liegt, bezieht. Sie spielt bei der Frage, wie lange Ihr Nachweis für den Fördermittelgeber gültig ist, keine Rolle.

Daher müssen Sie Ihren Nachweis jährlich erneuern – bitte gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Einmal im Jahr erhalten Sie von der FNR einen aktuellen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie sich wieder im PEFC-Fördermodul-Nutzerportal einloggen und das PEFC-Zertifikat für das entsprechende Nachweisjahr generieren. Dann wird der Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ im FöMo-Nutzerportal https://foemo-db.pefc.de/  freigeschaltet. Diese füllen Sie entsprechend neu aus, überweisen den Rechnungsbetrag (Anmerkung: Mitglieder eines FZus erhalten keine eigene Rechnung, sondern einmal im Jahr über den FZus) und erhalten anschließend den aktuellen Nachweis zur Vorlage bei der FNR. Sie haben dann Zeit, das Zertifikat bis zum 30.04. des Folgejahres an die FNR weiterzuleiten.

Video über die Teilnahme am PEFC-Fördermodul

PEFC-Videosprechstunde zum Fördermodul I: Registrierung, Kosten und Auditierung

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Anja Kühne
Anja Kühne
Projektmanagerin PEFC-Fördermodul