Für Betriebe, die das PEFC-Regional-Label nutzen wollen, gelten strenge Regelungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit des Holzes für ein entsprechendes Produkt: So muss das Holz nicht nur in einer eindeutig definierbaren Region in Deutschland eingeschlagen werden, sondern es muss zudem im ganzen Produktionsprozess jederzeit eindeutig identifizierbar bleiben.
Grundvoraussetzungen für die Nutzung des PEFC-Regional-Labels ist ein gültiges PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat, das die Konformität mit dem internationalen CoC-Standard PEFC D ST 2002 bestätigt.
Zusätzlich muss der "Produktkettennachweis von Holzprodukten – Spezifikationen für das PEFC-Regional-Label"
eingehalten werden.
Die möglichen Regionen, aus denen ein Produkt mit dem PEFC-Regional-Label stammen kann, sind in drei Ebenen aufgeteilt.
Ebene 1 bildet "Heimisches Holz aus Deutschland".
Ebene 2 besteht aus den deutschen Bundesländern (z.B. "Heimisches Holz aus Bayern").
Ebene 3 kann aus einer geografisch eindeutig abgrenzbaren Region unterhalb von Ebene 2 gebildet werden, so zum Beispiel "Hunsrück" oder "Thüringer Wald". Eine zusätzliche Region der Ebene 3 muss bei der PEFC-Geschäftsstelle beantragt und genehmigt werden.
Die bisherigen Regionen (Liste wird fortlaufend aktualisiert) finden Sie hier: