PEFC-Warenzeichennutzung für den Handel und weitere "Sonstige Nutzer"
So können Handelsunternehmen und sogenannte "Sonstige Nutzer" das PEFC-Warenzeichen in ihrer Außendarstellung einsetzen
Das PEFC-Warenzeichen kann in der sogenannten "off-product-Variante" auch von Unternehmen und Organisationen verwendet werden, die kein PEFC-Zertifikat besitzen, aber auf PEFC-Produkte anderer Hersteller in ihrem Sortiment (ohne konkreten Produktbezug) hinweisen wollen oder kommunizieren möchten, dass holz- oder papierbasierte Produkte wie Verpackungen oder Druckerzeugnisse wie Kataloge PEFC-zertifiziert genutzt werden.
Diese Formen der Warenzeichennutzung wird als "Sonstige Logonutzung" bezeichnet und beispielhaft etwa von Baumärkten, Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handelsplattformen etc. praktiziert.
Voraussetzung für diese Nutzung ist ein Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen mit PEFC Deutschland e. V. und die damit verbundene Registrierung als sogenannter „Sonstiger Nutzer“ ("Group D Users"). Bei Interesse an der Registrierung als "Sonstiger Nutzer" nehmen Sie bitte Kontakt mit der PEFC-Geschäftsstelle auf.
Die Nutzung des PEFC-Warenzeichends als "Sonstiger Nutzer" ist kostenlos.
Weiterführende Dokumente für Interessenten an der Nutzung des PEFC-Labels als "Sonstiger Nutzer"