Unterstützung bei der Nutzung des PEFC-Logogenerators: Unsere Video-Tutorials
Zur Nutzung des PEFC-Labels müssen Betriebe einen Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen mit PEFC Deutschland abgeschlossen haben. Waldbesitzende und sogenannte "Sonstige Logonutzer" müssen ebenfalls den Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen abschließen, bzw. erneuern, um die PEFC-Logos nach den neuen Maßgaben von 2020 einsetzen zu können. Betriebe, die diese genannten Anforderungen erfüllen, können sich selbst einen Zugang zum neuen internationalen PEFC-Logogenerator einrichten und dort die PEFC-Labels gemäß des neuen Standards generieren.
Hier zeigen wir Ihnen, wie das geht: