Was passiert, wenn die Gültigkeit der PEFC-Urkunde ausläuft?
Muss ich als Waldbesitzer die Verlängerung der PEFC-Teilnahmeurkunde vor Ablauf beantragen?

Die allen hessischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vorliegende PEFC-Teilnahmeurkunde basiert auf dem Regionalzertifikat der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.V. Alle fünf Jahre wird das Regionalzertifikat im Rahmen eines Revisionsprozesses um weitere fünf Jahre verlängert. Sobald die zuständige Zertifizierungsstelle das neue Zertifikat ausgestellt und an PEFC Deutschland bzw. der zuständigen Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe übermittelt hat, können die Teilnahmeurkunden aktualisiert und an alle Waldbesitzenden übermittelt werden. Hier ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Die aktualisierten Urkunden werden rechtzeitig vor Ablauf versandt. Sollten Sie nach dem 1. Dezember 2025 trotz allem kein neues Dokument vorliegen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre regionalen Ansprechpersonen Cornelia Pauls und Ariane Moser.