PEFC Deutschland passt Gebührenordnung an
Änderungen bei der Einstufung von Forstbetrieben mit Waldflächen unter 50 Hektar / Klarstellung bei der Berechnung von Notifizierungsgebühren von neu gegründeten holz- und papierverarbeitenden Unternehmen
Stuttgart, 26.07.2021: Die PEFC-Gebührenordnung (PEFC-Dokument PEFC D 4003) wurde zum 26.07.2021 angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft dabei Waldbesitz zwischen 25 und ≤ 50 Hektar. Dieser wird ab der nächsten Gebührenrechnung nicht mehr pauschal mit 5 € berechnet, sondern der Berechnung werden 0,18 € pro Hektar zertifizierte Waldfläche zugrunde gelegt. Zuvor lag die Grenze, ab der statt der Pauschale der Hektarsatz von 0,18 € berechnet wurde, bei 50 Hektar Waldfläche. Diese Gebührenanpassung sorgt für eine Gleichstellung der Zertifizierung als Einzelbetrieb bzw. einer Zertifizierung über einen forstlichen Zusammenschluss und soll letztere Option attraktiver machen.
Auf Basis der Erfahrungen aus den vergangenen 12 Monaten, in denen als Folge der Bundeswaldprämie mehr als 4.950 neue Forstbetriebe eine PEFC-Zertifizierung beantragt haben, wurden zudem, zwecks höherer Effizienz beim Kundenmanagement, einige der Zahlungsmodalitäten angepasst.
Klarstellung bei der Gebührenerhebung für zertifizierte Betriebe der PEFC-Produktkette (Chain-of-Custody-Unternehmen)
Für PEFC-zertifizierte Betriebe der Chain-of-Custody wurde in der Gebührenordnung folgende Klarstellung vorgenommen: Neugegründete Unternehmen der Produktkette Holz und Papier, die sich noch ohne Umsätze neu zertifizieren lassen, werden in die Gebührenkategorie 1 (Umsatz ≤ 1.000.000 Euro) eingestuft.
Die neu gültige Gebührenordnung kann unter www.pefc.de/gebuehrenordnung2021 eingesehen werden.
Bildmaterial: © PEFC Deutschland