Nutzung des neuen PEFC-Logogenerators
Wichtige Tipps und Hinweise zur Nutzung des neuen internationalen PEFC-Logogenerators
Seit 2020 gilt ein neuer PEFC-Standard zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen (PEFC D ST 2001:2020).
Dieser findet für alle Chain-of-Custody-Betriebe Anwendung, sobald diese nach dem neuen PEFC-Chain-of-Custody-Standard von 2020 (PEFC D ST 2002:2020) zertifiziert sind und, damit einhergehend, einen neuen Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen mit PEFC Deutschland abgeschlossen haben. Waldbesitzende und Sonstige Logonutzer müssen ebenfalls den Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen abschließen, bzw. erneuern, um die PEFC-Logos nach den neuen Maßgaben von 2020 einsetzen zu können.
Jene Nutzer, die diesen neuen PEFC-Warenzeichenvertrag abgeschlossen haben, haben damit auch Zugang zu einem neuen internationalen PEFC-Logogenerator. Sie können selbstständig einen Zugang zum neuen internationalen PEFC-Logogenerator einrichten und dort die PEFC-Label gemäß dem neuen Standard generieren.
Alle Fragen zum Umgang mit dem neuen Logogenerator beantworten wir hier in vier Video-Tutorials:
Tutorial 1: Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie sich einen Account zum neuen internationalen Logogenerator anlegen
Tutorial 2: Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie als Chain-of Custody-Betrieb Ihre PEFC-Logos generieren und herunterladen
Tutorial 3: Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie als Sonstiger Nutzer (Werbelizenz) oder als Waldbesitzer das PEFC-Logo generieren und herunterladen
Tutorial 4: Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Sondergenehmigungen innerhalb des PEFC-Logogenerators beantragen können
Hier können Sie den internationalen Logogenerator direkt aufrufen: https://lg.pefc.org/login