Dieser findet für alle Chain-of-Custody-Betriebe Anwendung, sobald diese nach dem neuen PEFC-Chain-of-Custody-Standard von 2020 (PEFC D ST 2002:2020) zertifiziert sind und, damit einhergehend, einen neuen Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen mit PEFC Deutschland abgeschlossen haben. Waldbesitzer und Sonstige Logonutzer müssen ebenfalls den Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen abschließen, bzw. erneuern, um die PEFC-Logos nach den neuen Maßgaben von 2020 einsetzen zu können. Jene Nutzer, die diesen neuen PEFC-Warenzeichenvertrag abgeschlossen haben, haben damit auch Zugang zu einem neuen internationalen PEFC-Logogenerator. Sie können selbstständig einen Zugang zum neuen internationalen PEFC-Logogenerator einrichten und dort die PEFC-Label gemäß dem neuen Standard generieren. Alle Fragen zum Umgang mit dem neuen Logogenerator beantworten wir hier in vier Video-Tutorials:
Auf diesem Angebot werden Nutzungsdaten durch uns und eingebundene Dritte erfasst und ausgewertet (sog. „Tracking“), u.a. mittels Cookies. In unserer Datenschutzerklärung erhalten Sie weitere Informationen.