NRW: Rahmenvertrag zum naturverträglichen Weihnachtsbaumanbau geschlossen

Weihnachtsbaumproduzenten in NRW dürfen ihre Kulturen im Wald auch über die gesetzliche Frist hinaus bewirtschaften

Weihnachtsbaumproduzenten in NRW dürfen ihre Kulturen im Wald auch über die gesetzliche Frist hinaus bewirtschaften

Nachdem die Weihnachtsbaumproduzenten in Nordrhein-Westfalen einige Monate auf eine finale Entscheidung warten mussten, ist er jetzt fertiggestellt - der öffentlich-rechtliche Vertrag zur naturverträglichen Produktion von Weihnachtsbäumen auf Waldflächen. Der Rahmenvertrag wurde zwischen dem Land (LBWuH NRW), dem Gartenbauverband Westfalen-Lippe, dem Grundbesitzer- sowie dem Waldbesitzerverband NRW geschlossen.

In intensiven Diskussionen eines Arbeitskreises aus Sachverständigen und Produzenten der Branche wurde unter der Federführung des Ministeriums hierzu einen Entwurf erarbeitet. Dieser wurde am 25. Juni 2016 von allen Parteien, repräsentiert durch Umweltminister Johannes Remmel, Helmut Rüskamp, Max Freiherr von Elverfeldt und Dr. Philipp Freiherr Heereman, akzeptiert und unterzeichnet.

Der damit in Kraft getretene Rahmenvertrag bietet den Weihnachtsbaumproduzenten die Möglichkeit, ihre Weihnachtsbaumkulturen auf Waldflächen auch nach dem 31.12.2028 bewirtschaften zu können. Bis zum 12. Dezember 2016 muss dafür ein einzelbetrieblicher Vertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW geschlossen werden. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bekennt sich der Betrieb zum naturverträglichen Weihnachtsbaumanbau. Der Nachweis einer verbindlichen Anmeldung zur Zertifizierung der Weihnachtsbaumkulturen nach den PEFC-Standards erfüllt hierbei die Voraussetzungen, um diesen Vertrag rechtzeitig schließen zu können.

Dies ist eine große Chance für die Betriebe in Nordrhein-Westfalen, sich ihre Existenzen in der für das Land so wichtigen Weihnachtsbaumbranche, trotz der Änderung des LFoG NRW aus 2013, zu sichern. Zusätzlich senden die Produzenten durch die nachhaltige Bewirtschaftung von Weihnachtsbaumkulturen ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit.

In §3 des Rahmenvertrages hat das Land Kriterien aus den Bereichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngereinsatz, Bodenschutz, Baumarten, Lohnunternehmer und Dienstleister sowie Hiebsreife und Nutzung für den umweltverträglichen Weihnachtsbaumanbau auf Waldflächen festgeschrieben. Diese Anforderungen finden sich in den Kriterien des PEFC-Standards für Weihnachtsbaumkulturen auf Waldflächen wieder. Seit 2015 können Betriebe ihre Weihnachtsbaumproduktion nach den PEFC-Standards zertifizieren lassen. Nicht zuletzt deshalb gilt der Nachweis eines PEFC-Zertifikates bzw. eines vergleichbaren Zertifikates als Erfüllung der Kriterien des Rahmenvertrages zur naturverträglichen Weihnachtsbaumproduktion.

Was ist jetzt für betroffene Betriebe zu tun?

  1. Jeder Forstbetrieb muss bis zum 12. Dezember 2016 einen Einzelvertrag auf Basis des Rahmenvertrages mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abschließen (Forstamt).
  2. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der naturverträglichen Bewirtschaftungsweise. Dieser kann durch ein PEFC-Zertifikat erbracht werden

ACHTUNG: Angesichts der kurzen Zeit bis zum Vertragsschluss haben sich die Beteiligten geeinigt, dass die verbindliche Anmeldung zur Zertifizierung bei PEFC Deutschland bzw. bei einer Zertifizierungsgesellschaft genügt, um den Vertrag mit der Forstbehörde schließen zu können. Die für die Zertifizierung notwendige Auditierung kann dann baldmöglichst im neuen Jahr erfolgen.

Trotz dieser Übergangslösung ist den Betrieben zu empfehlen, baldmöglichst eine Zertifizierung zum Nachweis des umweltverträglichen Weihnachtsbaumanbaus einzuleiten und durchführen zu lassen.

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Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit