Neues PEFC-EUDR-DDS-Modul veröffentlicht

Unterstützung beim Nachweis der Anforderungen der EUDR

UPDATE vom 02.10.2024:

Die EU-Kommission hat am 02.10.2014 vorgeschlagen, die Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Damit die Verlängerung wirksam wird, müssen das EU-Parlament und der EU-Rat dem Vorschlag bis Ende des Jahres zustimmen. Die Originalmeldung der EU-Kommission dazu finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009

Wir empfehlen allen interessierten Martkteilnehmern, sich weiterhin kontinuierlich auf der Spezialseite von PEFC International zu allen EUDR-Themen auf dem Laufenden zu halten: www.pefc.org/eudr

PEFC International hat ein PEFC-EUDR-DDS-Modul verabschiedet, das Organisationen dabei unterstützt, die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einzuhalten.

Im neuen Dokument PEFC ST 2002-1:2024 mit dem Titel „Anforderungen an die Umsetzung des PEFC EUDR Due Diligence System (Sorgfaltspflichtsystem; DDS)“ finden PEFC-zertifizierte Betriebe die Verfahrensschritte, die sie befolgen können, um ein Sorgfaltspflichtsystem (DDS) zu etablieren, das den Vorgaben der EUDR entspricht.

Das Modul gilt für holz- und papierverarbeitende Betriebe, die über ein PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat (CoC) verfügen oder auch erstmalig eine CoC-Zertifizierung anstreben.

Weitere Informationen finden Sie auf der EUDR-Spezialseite von PEFC International: www.pefc.org/eudr.

Hier können Sie das Dokument herunterladen:

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