Neue Gebührenordnung für PEFC-zertifizierte Betriebe ab 2017
Gebührensenkung für Teilnehmer der PEFC-Gruppenzertifizierung
Stuttgart, 18.08.2016. Die PEFC-Gebührenordnung erfährt zum 01.01.2017 bezüglich der Notifizierungsgebühren für Unternehmen, die ein PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat besitzen, eine Anpassung. Die Änderung, die vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat (DFZR) am 30.06.2016 beschlossen wurde, betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 50 Mio. Euro und sieht eine feingliedrigere Aufteilung der Gebühren vor (siehe Übersicht unten).
Damit kommt PEFC Deutschland einer zentralen Forderung von Seiten der Holzwirtschaft entgegen. Diese hatte kritisiert, dass gemäß der bestehenden Gebührenordnung aus dem Jahr 2014 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5 Mio. € mit den gleichen Gebühren wie Unternehmen mit einem Umsatz von 50 Mio. € belastet wären.
Positive Rückmeldungen auf die Anpassung kommen aus dem Bereich der Säge- und Holzindustrie: „Aus unserer Sicht ist die Entscheidung des DFZR ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Lastenverteilung speziell im Sinne der kleinen und mittleren Betriebe der Sägeindustrie. Hier wurde unsere Kritik ernst genommen“, so Lars Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie DeSH.
Um Gruppenzertifizierungen zu fördern, beschloss der DFZR darüber hinaus, Produzentengruppen einen Rabatt in Höhe von 50% auf die Notifizierungsgebühren einzuräumen. Die sogenannte Gruppenzertifizierung stellt für kleinere Betriebe eine Alternative zur Einzelzertifizierung dar, da hierbei der organisatorische und finanzielle Aufwand geringer gehalten wird – das macht sie beispielsweise für kleinere Handwerksbetriebe, die sich an öffentlichen Ausschreibungen mit der Forderung nach dem Einsatz von zertifiziertem Holz beteiligen wollen, interessant. An einer PEFC-Gruppenzertifizierung können deutschlandweit Einzelbetriebe mit maximal 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von max. 7 Mio. € teilnehmen. Vor diesem Hintergrund begrüßte auch Dr. Katharina Gamillscheg, stellv. Geschäftsführerin des GD Holz, der eine Gruppenzertifizierung für Holzhändler anbietet, die vom DFZR beschlossene Änderung: „Der hier getroffene Beschluss ist eine sehr gute Basis für den Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V., gemeinsam mit seinen angeschlossenen Mitgliedsbetrieben im November 2016 in die anstehende Re-Zertifizierung zu gehen. Wir freuen uns sehr darüber!“
Die PEFC-Notifizierungsgebühren in der Übersicht:
Gebührenordnung bis 31.12.2016: |
||
Größe des Betriebs |
Umsatz |
Gebühr |
Klein |
≤ 1.000.000 € |
60 € |
Mittel |
1.000.001 – 5.000.000 € |
150 € |
Groß |
5.000.001 – 50.000.000 € |
800 € |
Sehr groß |
> 50.000.000 € |
1.500 € |
Gebührenordnung ab 01.01.2017: |
||
Größe des Betriebs |
Umsatz |
Gebühr |
Klein |
≤ 1.000.000 € |
60 € |
Mittel |
1.000.001 – 5.000.000 € |
150 € |
Groß I |
5.000.001 – 10.000.000 € |
600 € |
Groß II |
10.000.001 – 25.000.000 € |
800 € |
Groß III |
25.000.001 – 50.000.000 € |
1.000 € |
Sehr groß |
> 50.000.000 € |
1.500 € |
Hintergrundinformationen:
PEFC bietet Unternehmen in der Holzwirtschaft, im Holzhandel und in der Papierindustrie die Möglichkeit, gegenüber Kunden und Abnehmern einen glaubwürdigen Nachweis über die Herkunft des Holzes aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu führen. Als weltweit meistverbreitetes Zertifizierungssystem sichert PEFC durch diese große zertifizierte Fläche eine kontinuierliche Versorgung mit Rohstoffen aus zertifizierter Waldbewirtschaftung. Die Bekanntheit des PEFC-Siegels beim Endverbraucher hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen – dazu haben die Verwendung des Labels durch die zertifizierten Unternehmen und die Öffentlichkeitsarbeit von PEFC Deutschland in großem Maße beigetragen. Zur Finanzierung der vielseitigen Dienstleistung für die zertifizierten Unternehmen, wie etwa Beratung bei Fragen zur Zertifizierung oder Bereitstellung von Informationsbroschüren, sowie für die Kommunikation in Richtung Endverbraucher erhebt PEFC Deutschland Gebühren bei den teilnehmenden Forstbetrieben und bei den Unternehmen, die ein Chain-of-Custody-Zertifikat (CoC) besitzen. Neben den Gebühren für Waldbesitzer tragen die Gebühren der zertifizierten Unternehmen somit unmittelbar zu einer erfolgreichen Bewerbung des PEFC-Systems bei, von der alle zertifizierten Betriebe profitieren.