Klimaschutzplan 2050 setzt auf Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung
PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen angestrebte Ziele des Klimaschutzplans
Stuttgart / Berlin, 21.11.2016: Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. Er benennt zudem deutlich die Leistungen der nachhaltigen Forstwirtschaft für den Klimaschutz und betont die Rolle der Waldzertifizierung, wie etwa PEFC sie weltweit leisten kann.
Für das Leitbild 2050 stehen im Handlungsfeld Land- und Forstwirtschaft der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Es orientiert sich „eng an den Feststellungen des Weltklimarates, wonach der Waldschutz und die nachhaltige Waldbewirtschaftung ein geeignetes und kostengünstiges Mittel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes ist.“ Als konkrete Maßnahme wird dabei unter anderem postuliert, dass die Bundesregierung eine „breitenwirksame Anwendung der Zertifizierung als Instrument zum Nachweis von Holzerzeugnissen aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft unterstützen“ wird.
„Es freut uns außerordentlich, dass die Bundesregierung den Beitrag einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in ihren Klimazielen anerkennt. Waldzertifizierung nach den PEFC-Standards sorgt weltweit für eine Erhaltung unserer Wälder mit ihren vielfältigen Funktionen. In Deutschland leistet die PEFC-Zertifizierung mit 66% PEFC-zertifizierter Gesamtwaldfläche bereits heute einen starken Beitrag zum Klimaschutz“, so PEFC-Geschäftsführer Dirk Teegelbekkers.
Die deutschen PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen viele der im Klimaschutzplan genannten „Meilensteine 2030“. In diesen werden „standortgerechte, vitale, naturnahe und an den Klimawandel angepasste, nachhaltig bewirtschaftete und produktive Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten, wie es die Waldstrategie 2020 als Ziel formuliert“ herausgehoben, die „die Sicherung aller Waldfunktionen, einschließlich des Klimaschutzes“ ermöglichen. Dazu zählen etwa folgende Indikatoren und zugehörige Forderungen des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung:
- PEFC-Standard-Indikator 1: „Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen.“ Der PEFC-Standard setzt das Ziel, „den Wald umfassend nachhaltig zu bewirtschaften. Die forstlichen Ressourcen und die von ihnen ausgehenden vielfältigen Waldfunktionen sollen erhalten und gegebenenfalls verbessert sowie ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen gefördert werden. Maßnahmen zur Erhöhung der CO2-Senkenleistung der Wälder werden nach Möglichkeit umgesetzt. Besondere Beachtung gilt der Substitution nicht erneuerbarer Energieträger und Rohstoffe.“
- PEFC-Standard-Indikator 4: „Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen.“ Die Forderung des PEFC-Standards hierzu lautet (Kapitel 4.1): „Mit Ausnahme natürlicher Reinbestände werden Mischbestände mit standortgerechten Baumarten erhalten bzw. aufgebaut. Ein hinreichender Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften wird angestrebt“.
- PEFC-Standard-Indikator 5: „Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).“ Hier deklariert der Standard das Ziel, „bei der Waldbewirtschaftung die Schutzfunktionen zu erhalten und angemessen zu verbessern, da sie für die Allgemeinheit in einem dicht besiedelten Land von besonderer Bedeutung sind. Bei der Waldbewirtschaftung werden alle Schutzfunktionen angemessen berücksichtigt.“
Der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung steht hier zum Download zur Verfügung.
Hintergrundinformationen zum Klimaschutzplan 2050:
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist das im Dezember von den Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN) verabschiedete Übereinkommen von Paris, das am 5. Oktober 2016 durch Deutschland und die Europäische Union ratifiziert wurde und am 4. November 2016in Kraft tritt: Hier hat die Weltgemeinschaft das rechtlich verbindliche Ziel vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Damit sollen die schlimmsten Folgen des Klimawandels und das Schwinden von Anpassungsmöglichkeiten vermieden werden.
[Mit Material des Klimaschutzplans 2050, https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/]
Bildmaterial:
https://www.dropbox.com/sh/gif8fuqu16y4vt0/AADAx7Bopqi8MrQ9vJ-ZmSW8a?dl=0
Bildunterschrift: Der Klimaschutzplan 2050 fordert standortgerechte, vitale, naturnahe und an den Klimawandel angepasste, nachhaltig bewirtschaftete Wälder. Diese Forderungen deckt der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung bereits ab.
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