Informationen zu den PEFC-Fördermodul-Urkunden
Wie Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunden generieren können und korrekt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einreichen
PEFC-zertifizierte Waldbesitzende, die am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung teilnehmen, können die Einhaltung der Kriterien über ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul nachweisen. Als Nachweis für den Fördermittelgeber (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe; FNR) dient dabei die PEFC-Fördermodul-Urkunde, die Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren können.
Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise für den korrekten Umgang mit den PEFC-Fördermodul-Urkunden aufbereitet.
So reichen Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde korrekt bei der FNR als Nachweis ein: Hinweise zu den Fristen
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Sie erhalten den 1. Zuwendungsbescheid von der FNR
Nach der ersten Bewilligung der Förderung durch die FNR haben Bestandskunden von PEFC Deutschland die Möglichkeit, die Zusatzzertifizierung (Fördermodul) bei PEFC Deutschland zu beantragen. Die zugehörige PEFC-Fördermodul-Urkunde, die als Nachweis bei der FNR eingereicht werden muss, können teilnehmende Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde muss innerhalb von 12 Monaten nach Datum des 1. Zuwendungsbescheides bei der FNR eingereicht werden.
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Sie erhalten den 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheid (oder weiter folgende Zuwendungsbescheide)
Nach Erhalt des 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheides (oder weiterer Zuwendungsbescheide) muss die PEFC-Fördermodul-Urkunde immer bis zum 30.04. des Folgejahres bei der FNR eingereicht werden.
Beispiel:
Waldbesitzer X hat den 1. Zuwendungsbescheid der FNR mit Datum 10.06.2023 erhalten.
Die erste PEFC-Fördermodul-Urkunde muss er als Nachweis bis 10.06.2024 einreichen. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde für 2024 (also für das 2. Förderjahr) muss er bis zum 30.04.2025 vorlegen.Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der FNR: https://www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag/nachweisfristen
So reichen Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde korrekt bei der FNR als Nachweis ein: Hinweise zum Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden
PEFC-Fördermodul-Urkunden aus dem Jahr 2023:
Die PEFC-Fördermodul-Urkunden, die Sie im Jahr 2023 im PEFC-FöMo-Portal erstellt haben, sind einseitig - für Waldbesitzende, die bereits 2022 den ersten Zuwendungsbescheid erhalten haben, gilt die PEFC-Fördermodul-Urkunde, die im Jahr 2023 erstellt wurde, für die Jahre 2022 und 2023 als Nachweis: