Frage zu PEFC-anerkannten Verfahren zur Herkunftsüberprüfung von Pflanzgut

In der Norm 4.4. des PEFC Standards heißt es, dass nur (mit Ausnahmen) Pflanzgut mit überprüfbarer Herkunft durch ein von „PEFC Deutschland anerkanntes Verfahren (z. B. ZÜF oder FFV)“ verwendet werden darf. Welche Verfahren sind PEFC-anerkannt?

Frage: In der Norm 4.4. des PEFC Standards heißt es, dass nur (mit Ausnahmen) Pflanzgut mit überprüfbarer Herkunft durch ein von „PEFC Deutschland anerkanntes Verfahren (z. B. ZÜF oder FFV)“ verwendet werden darf. Die Formulierung „z. B. ZÜF oder FFV“ lässt darauf schließen, dass es noch weitere anerkannte Verfahren gibt. Gibt es dazu eine Liste oder können Sie mir bitte weitere nennen?

Antwort: Derzeit sind lediglich die Systeme ZÜF, FFV und kontrollierte Lohnanzucht anerkannt.

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Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit