Frage der Woche: Überprüfbare Herkünfte bei Sammelbestellungen
Wie ist mit „Sammel“-Pflanzenbestellungen umzugehen, bei denen einzelne Sortimente keine überprüfbare Herkünfte enthalten?
Wie ist mit „Sammel“-Pflanzenbestellungen umzugehen, bei denen einzelne Sortimente keine überprüfbare Herkünfte enthalten?
Antwort: Die PEFC-Standards zum Thema Herkunftsprüfung beinhalten den Zusatz „wenn am Markt verfügbar“. In diesem Fall hat der Waldbesitzer nachzuweisen, dass für ein bestimmtes Sortiment keine Pflanzen aus überprüfbarer Herkunft zu bekommen waren. Wenn eine bestimmte Baumschule über keine entsprechenden Herkünfte verfügt, müssen weitere Angebote eingeholt werden oder kleinere Chargen gekauft werden.
Veröffentlicht am: 22. April 2016