Frage der Woche: Qualifikation forstlicher Dienstleister
Wir sind in der Ausschreibungsphase für Fällungs- und Rückearbeiten. Was müssen wir aus Sicht des PEFC-Standards hinsichtlich der Qualifikationen der Dienstleister beachten?
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Frage: Wir sind in der Ausschreibungsphase für Fällungs- und Rückearbeiten. Was müssen wir aus Sicht des PEFC-Standards hinsichtlich der Qualifikationen der Dienstleister beachten?
Bei der Waldarbeit dürfen nur Dienstleister mit einem von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikat eingesetzt werden. Aktuell sind folgende vier Forstunternehmerzertifikate anerkannt: DFSZ, KFP, KUQS und RAL. Die Kontaktdaten und eine Liste der zertifizierten Betriebe finden Sie hier auf unserer Seite "Forstunternehmerzertifikate".
Von der Regelung ausgenommen sind „Kleinunternehmer“, welche nach §19 USTG keine Umsatzsteuer abführen, und die Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz.
Veröffentlicht am: 11. März 2016