Frage der Woche: Qualifikation forstlicher Dienstleister
Wir sind in der Ausschreibungsphase für Fällungs- und Rückearbeiten. Was müssen wir aus Sicht des PEFC-Standards hinsichtlich der Qualifikationen der Dienstleister beachten?
Frage: Wir sind in der Ausschreibungsphase für Fällungs- und Rückearbeiten. Was müssen wir aus Sicht des PEFC-Standards hinsichtlich der Qualifikationen der Dienstleister beachten?
Bei der Waldarbeit dürfen nur Dienstleister mit einem von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikat eingesetzt werden. Aktuell sind folgende Forstunternehmerzertifikate anerkannt: DFSZ, ErBo, KFP, KUQS, RAL, ZÖFUplus. Die Kontaktdaten und eine Liste der zertifizierten Betriebe finden Sie hier auf unserer Seite "Forstunternehmerzertifikate".
Von der Regelung ausgenommen sind „Kleinunternehmer“, welche nach §19 USTG keine Umsatzsteuer abführen, und die Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz.
So finden Sie Unternehmen mit von PEFC anerkannten Forstunternehmerzertifikaten
Sie wollen Arbeiten in Ihrem Wald an forstliche Dienstleistungsunternehmen mit einem von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikat vergeben? In der von PEFC Deutschland entwickelten Datenbank lassen sich alle zertifizierten Forstunternehmer nach Postleitzahl und Geltungsbereich ihrer Zertifikate filtern sowie der Zertifizierungsstatus leicht überprüfen:
Bitte beachten Sie: Für Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der in der Datenbank gelisteten Forstunternehmen sind die jeweiligen Zertifizierungssysteme verantwortlich.