Frage der Woche: PEFC-Status bei Abrechnung auf Gutschriftenbasis
Wie wird bei der Abrechnung auf Gutschriftenbasis (z.B. Werksvermessung von Rundholz) der Zertifizierungsstatus der Lieferungen dokumentiert / belegt?
Frage: Wie wird bei der Abrechnung auf Gutschriftenbasis (z.B. Werksvermessung von Rundholz) der Zertifizierungsstatus der Lieferungen dokumentiert / belegt?
Antwort: Da bei einer Gutschrift den Lieferungen keine Begleitdokumente beiliegen, muss in diesem Fall der Zertifizierungsstatus auf eine andere Weise belegt werden. Eine entsprechende Möglichkeit stellt der Verweis auf die Lieferung im (Rahmen)-Vertrag oder ein „Bestätigungsschreiben“ des Lieferanten (z.B. quartalsweise über die gelieferte Menge) dar.
Veröffentlicht am: 19. September 2022