Frage der Woche: Muss ich als Waldbesitzer die Verlängerung der PEFC-Teilnahmeurkunde vor Ablauf beantragen?

Was passiert, wenn die Gültigkeit der PEFC-Urkunde ausläuft?

Frage: Muss ich als Waldbesitzer die Verlängerung der PEFC-Teilnahmeurkunde vor Ablauf beantragen?

Antwort: Die den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vorliegenden PEFC-Teilnahmeurkunden basieren auf dem Regionalzertifikat der jeweiligen PEFC-Region. Alle fünf Jahre werden die Regionalzertifikate im Rahmen eines Revisionsprozesses um weitere fünf Jahre verlängert. Sobald die zuständige Zertifizierungsstelle das neue Zertifikat ausgestellt und an PEFC Deutschland bzw. der zuständigen Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe übermittelt hat, können die Teilnahmeurkunden aktualisiert und an alle Waldbesitzenden übermittelt werden. Hier ist kein gesonderter Antrag der Waldbesitzenden oder zuständigen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse für die Urkundenverlängerung notwendig.

Die aktualisierten Urkunden werden rechtzeitig vor Ablauf übermittelt. Bitte wenden Sie sich an die PEFC-Geschäftsstelle oder Ihre Ansprechpersonen in Ihrer PEFC-Region, sofern Ihnen bei Ablauf kein erneuertes Dokument vorliegt.

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Dirk Teegelbekkers
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Geschäftsführer