Frage der Woche: Kontrolle von qualifizierten Motorsägenlehrgängen bei Selbstwerbern
Die Einschlagsaison beginnt in Kürze. Wie können private Selbstwerber ihre Qualifikation darlegen und wie müssen zertifizierte Waldbesitzer dies prüfen?
Frage: Die Einschlagsaison beginnt in Kürze. Wie können private Selbstwerber ihre Qualifikation darlegen und wie müssen zertifizierte Waldbesitzer dies prüfen?
Antwort: Der PEFC Standard 6.2 fordert von privaten Selbstwerbern die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang. Als Nachweis des absolvierten Lehrganges dient eine entsprechende Teilnahmeurkunde, aus der die notwendigen Schulungsinhalte hervorgehen. Die erforderlichen Schulungsinhalte sind im PEFC-Leitfaden 7 aufgeführt.
Der Standard fordert von zertifizierten Waldbesitzern nicht explizit das Vorhalten einer Kopie der Teilnahmebescheinigung. Dies könnte gleichwohl eine mögliche Variante sein. Wichtig ist, dass Waldbesitzer sich die Teilnahmebescheinigung inklusive der Schulungsinhalte vorlegen lassen bzw. er diese einsieht und dies entsprechend dokumentiert.