Frage der Woche: Kann ein Mitglied eines PEFC-zertifizierten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses sein Holz selbst als PEFC-zertifiziert verkaufen?

Individuelle Vermarktung bei einer Mitgliedschaft in einem forstlichen Zusammenschluss

Eine individuelle Vermarktung durch den einzelnen Waldbesitzer ist bei einer Mitgliedschaft in einem forstlichen Zusammenschluss ebenfalls möglich – unabhängig davon, ob dieser im Modell „Gemeinschaftliche Teilnahme“ oder als „Zwischenstelle“ registriert ist. Notwendig sind hierfür die Zertifikatsnummer und eine Kopie der PEFC-Urkunde in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigung des Zusammenschlusses, dass es sich bei dem Mitglied um einen Teilnehmer an der PEFC-Zertifizierung handelt.

Verweigert ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss einem Mitglied diese Bescheinigungen so stellt dies einen Verstoß gegen die PEFC-Regularien dar. Bei „Gemeinschaftlicher Teilnahme“ ist der Zusammenschluss sogar verpflichtet, unaufgefordert „seine Mitglieder mit einer Kopie der Teilnahmeurkunde des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses sowie mit einer Bestätigung der Teilnahme des Mitglieds innerhalb des Zusammenschlusses ausstatten“ (siehe PEFC D 1001, Kap. 5.2.2).

Dirk Teegelbekkers Sie haben eine Frage?
Sie haben eine Frage?
Dirk Teegelbekkers
Dirk Teegelbekkers
Geschäftsführer