Frage der Woche: Erlaubt PEFC, dass ein Waldgebiet für Erholungssuchende gesperrt wird?
Viele Wälder sind nach den Herbst- und Winterstürmen derzeit für Erholungssuchende gesperrt. Was sagt der PEFC-Standard?
Frage: Erlaubt PEFC, dass ein Waldgebiet für Erholungssuchende gesperrt wird?
Antwort: Nach dem PEFC-Standard 6.10 hat die Öffentlichkeit zum Zwecke der Erholung freien Zutritt zum Wald. ABER: Beschränkungen sind zulässig, insbesondere zum Schutz der Ökosysteme sowie aus Gründen der forstlichen und jagdlichen Bewirtschaftung und zum Schutz der Waldbesucher.
Nach den verheerenden Winterstürmen sind regional noch viele Waldwege, zum Teil sogar ganze Waldgebiete, für Erholungssuchende gesperrt. In den betroffenen Wäldern geht eine große Gefahr von herunterfallenden Ästen oder Teilen der Baumkronen aus. Selbst bei kleineren Windstößen können ganze Bäume zu Boden fallen, die bereits lose in anderen Bäumen hängen oder samt ihrer Wurzel nur noch durch den Bodenfrost im Erdreich gehalten werden. Der Gefahrenbereich um einen solchen Baum beträgt die doppelte Baumlänge, was bei Baumhöhen von über 30 m schnell aus dem Sichtfeld des Waldbesuchers verschwindet und als Gefahr nicht erkannt wird. Allerdings bestehen die Gefahren nicht nur durch herabstürzende Äste und umfallende Bäume, sondern auch durch buchstäblich wie Mausefallen zuschnappende Wurzelteller. Nach der Aufarbeitung des Holzes fehlt den zum Teil mehrere Tonnen schweren Wurzeltellern das Gegengewicht, sodass diese häufig nur noch durch den gefrorenen Boden in einer aufrechten Position gehalten werden. Taut der Boden auf, dann können diese Wurzelteller ohne Vorwarnung plötzlich auf den Boden kippen und im Handumdrehen Menschen regelrecht unter sich begraben.
Die Forstbetriebe arbeiten mit Hochdruck an der Freiräumung der Wege, bis dahin sollten alle Waldbesucher vorhandene Wegesperrungen beachten und Wurzelteller weiträumig umgehen und auf keinen Fall besteigen.