Frage der Woche: Deklaration von PEFC-zertifiziertem Holz auf Lieferscheinen und/oder Rechnungen von CoC-Unternehmen, Waldbesitzern und forstlichen Zusammenschlüssen
Wie lautet die korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen?
Update vom 04.02.2022: Korrekte Claim-Nutzung und Übersetzungen der Claims zur Deklaration
PEFC International stellt in folgendem Dokument eine Auflistung der korrekten (akzeptierten) Claims zur Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material zur Verfügung. Neben den englischen Original-Claims finden Sie hier auch die passende Claim-Übersetzung für den deutschsprachigen Raum sowie für 17 weitere Sprachen:
Fragen:
1. Wie lautet die korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen?
2. Wie müssen Waldbesitzende diese Deklaration an ihre Abnehmer weitergeben?
3. Wie müssen Forstbetriebsgemeinschaften / Waldbesitzerverbände die Ausweisung gestalten, wenn diese nicht allein das Holz im Namen der zugehörigen Waldbesitzenden verkaufen, sondern Holz in eigenem Namen und auf eigene Rechnung („Eigenhandel“) vertreiben?
Antwort 1:
Gemäß dem CoC-Standard muss ein gemäß PEFC-Chain-of-Custody zertifizierter Betrieb die Deklaration
„X % PEFC-zertifiziert“
oder die zulässige Abkürzung
„X % PEFC“
(ohne das Wort „zertifiziert“) auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen verwenden. Zusätzlich ist auf den Dokumenten ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der Zertifizierungsstelle aufzuführen. Dies kann beispielsweise so aussehen:
„80 % PEFC-zertifiziert, COC-Zertifikat (PEFC-COC/XXXXXX)”
Wichtig ist, dass die Deklaration „PEFC-zertifiziert“ immer in Verbindung mit einer Prozentangabe erfolgt, denn in der Rohstoffbilanz des nachfolgenden Kunden kann nur geliefertes zertifiziertes Material akzeptiert werden, wenn die Prozentangabe vom Lieferanten ausgewiesen worden ist.
Antwort 2:
PEFC-zertifizierte Waldbesitzende weisen den Zertifizierungsstatus ihres Holzes mit ihrer PEFC-Urkunde nach. Dieses Dokument ist geeignet, um die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung zu belegen. Der Nachweis erfolgt wie im CoC-Bereich auf den Holzlisten bzw. Rechnungen. Obwohl bei der Waldzertifizierung in der Regel immer ein Prozentsatz von 100 % erreicht wird, soll auch hier die Deklaration unter Angabe des Prozentsatzes erfolgen. Zusätzlich ist ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der jeweiligen PEFC-Region notwendig. Eine korrekte Kennzeichnung kann z. B. wie folgt aussehen:
„100 % PEFC-zertifiziert, PEFC-Zertifikatsnummer"
Antwort 3:
Wenn eine Forstbetriebsgemeinschaft / eine Waldbesitzervereinigung das Holz nicht im Namen und Auftrag der zugehörigen Waldbesitzenden, sondern als eigenständige Vermarktungsorganisation verkauft, wird ein eigenes Produktkettenzertifikat benötigt. Die „Vermarktungsorganisation“ der FBG / der WBV ist damit das erste Glied in der PEFC-Produktkette, sofern sie es mit einer PEFC-Deklaration an ihre Abnehmer verkaufen möchte. Und damit gelten für genau jene FBGen / WBVen die unter Antwort 1 genannten Regeln zur Deklaration.