Frage der Woche: Deklaration von PEFC-zertifiziertem Holz auf Lieferscheinen und/oder Rechnungen von CoC-Unternehmen, Waldbesitzern und forstlichen Zusammenschlüssen

Wie lautet die korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen?

Update vom 04.02.2022: Korrekte Claim-Nutzung und Übersetzungen der Claims zur Deklaration

PEFC International stellt in folgendem Dokument eine Auflistung der korrekten (akzeptierten) Claims zur Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material zur Verfügung. Neben den englischen Original-Claims finden Sie hier auch die passende Claim-Übersetzung für den deutschsprachigen Raum sowie für 17 weitere Sprachen:

https://cdn.pefc.org/pefc.org/media/2021-04/a3605e96-d5f9-4178-806a-20d12b43442a/134a8282-fc01-5622-b734-a6bf58be06e9.pdf

Fragen:

1. Wie lautet die korrekte Deklaration von PEFC-zertifiziertem Material auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen?
2. Wie müssen Waldbesitzende diese Deklaration an ihre Abnehmer weitergeben?
3. Wie müssen Forstbetriebsgemeinschaften / Waldbesitzerverbände die Ausweisung gestalten, wenn diese nicht allein das Holz im Namen der zugehörigen Waldbesitzenden verkaufen, sondern Holz in eigenem Namen und auf eigene Rechnung („Eigenhandel“) vertreiben?

Antwort 1:
Gemäß dem CoC-Standard muss ein gemäß PEFC-Chain-of-Custody zertifizierter Betrieb die Deklaration

„X % PEFC-zertifiziert“

oder die zulässige Abkürzung

„X %  PEFC“

(ohne das Wort „zertifiziert“) auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen verwenden. Zusätzlich ist auf den Dokumenten ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der Zertifizierungsstelle aufzuführen. Dies kann beispielsweise so aussehen:

„80 % PEFC-zertifiziert, COC-Zertifikat (PEFC-COC/XXXXXX)”

Wichtig ist, dass die Deklaration „PEFC-zertifiziert“ immer in Verbindung mit einer Prozentangabe erfolgt, denn in der Rohstoffbilanz des nachfolgenden Kunden kann nur geliefertes zertifiziertes Material akzeptiert werden, wenn die Prozentangabe vom Lieferanten ausgewiesen worden ist.

Antwort 2:
PEFC-zertifizierte Waldbesitzende weisen den Zertifizierungsstatus ihres Holzes mit ihrer PEFC-Urkunde nach. Dieses Dokument ist geeignet, um die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung zu belegen. Der Nachweis erfolgt wie im CoC-Bereich auf den Holzlisten bzw. Rechnungen. Obwohl bei der Waldzertifizierung in der Regel immer ein Prozentsatz von 100 % erreicht wird, soll auch hier die Deklaration unter Angabe des Prozentsatzes erfolgen. Zusätzlich ist ein Verweis auf die Zertifikatsnummer der jeweiligen PEFC-Region notwendig. Eine korrekte Kennzeichnung kann z. B. wie folgt aussehen:

„100 % PEFC-zertifiziert, PEFC-Zertifikatsnummer"

Antwort 3:
Wenn eine Forstbetriebsgemeinschaft / eine Waldbesitzervereinigung das Holz nicht im Namen und Auftrag der zugehörigen Waldbesitzenden, sondern als eigenständige Vermarktungsorganisation verkauft, wird ein eigenes Produktkettenzertifikat benötigt. Die „Vermarktungsorganisation“ der FBG / der WBV ist damit das erste Glied in der PEFC-Produktkette, sofern sie es mit einer PEFC-Deklaration an ihre Abnehmer verkaufen möchte. Und damit gelten für genau jene FBGen / WBVen die unter Antwort 1 genannten Regeln zur Deklaration.

Foto: (c) istock / cacaroot
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Tarek Jaumann
Referat Wald- und Produktkettenzertifizierung