Frage der Woche: Benötigen "Stockkäufer" ein Forstunternehmerzertifikat?
Wie verhält es sich beim Einsatz von Subunternehmern?
Frage: Benötigt ein Unternehmer (gewerblicher Selbstwerber), welcher als „Stockkäufer“ (Kauf von stehendem Holz) auftritt, ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat? Wie verhält es sich, wenn der Vertragspartner für die tatsächliche Tätigkeit (Holzernte und Holzrückung) einen Subunternehmer einsetzt?
Antwort: Bei der beschriebenen Maßnahme handelt es sich um klassische Tätigkeiten der Waldarbeit (Holzernte und Holzrückung). Für diese Arbeiten muss der PEFC-zertifizierte Forstbetrieb sicherstellen, dass der ausführende gewerbliche Selbstwerber ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat besitzt. Der direkte Vertragspartner (z.b. Sägewerk) muss nicht zwingend ein anerkanntes Forstunternehmerzertifikat besitzen. In diesem Fall muss er jedoch dem Waldbesitzer nachweisen, dass die von ihm eingesetzten Unternehmer einen entsprechenden Qualitätsnachweis besitzen. Weitere Informationen zum Thema Forstunternehmerzertifikate finden Sier hier...