Frage der Woche: Anforderungen für Baumschulunternehmen in PEFC-zertifizierten Wäldern
Wir sind ein Baumschulunternehmen das in Dienstleistung auch die Bestandesbegründung (Pflanzung) anbietet. Welche Anforderungen müssen wir erfüllen, wenn wir einen Auftrag im PEFC-zertifizierten Wald annehmen möchten?
Frage: Wir sind ein Baumschulunternehmen, das in Dienstleistung auch die Bestandesbegründung (Pflanzung) anbietet. Welche Anforderungen müssen wir erfüllen, wenn wir einen Auftrag im PEFC-zertifizierten Wald annehmen möchten?
Antwort: Der PEFC-Standard befasst sich mit der Herkunft und der Qualität von Pflanzen. Die Standards 4.3 und 4.4 regeln die Einhaltung der Herkunftsempfehlung und die Sicherstellung der Herkunft des Pflanzenmateriales durch ein von PEFC Deutschland anerkanntes Verfahren oder kontrollierte Lohnanzucht. Aktuell gibt es mit dem ZÜF und FFV zwei von PEFC anerkannte Verfahren. Darüber hinaus regelt der PEFC-Standardpunkt 6.4 den Einsatz von Dienstleistern bzw. Lohnunternehmern. Alle Dienstleister, die Tätigkeiten der Waldarbeit (z.B. Pflanzung) erbringen, müssen ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat vorweisen - mehr dazu hier in den PEFC-Standards . Anerkannt ist in diesem Bereich auch das RAL-Gütezeichen. Wenn Sie sowohl die Pflanzen produzieren als auch die Dienstleistung „Pflanzung“ anbieten, müssen Sie beide oben genannten Punkte erfüllen.