Erlass zur Auslegung der Bundesbeschaffungsrichtlinie für Holzprodukte ausgesetzt – PEFC Deutschland nimmt Stellung
Der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ der Bundesregierung aus 2010 hat weiterhin Bestand
Stuttgart, 04.05.2016. Am 22.04.2016 informierte das Bundesumweltministerium über die Aussetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung vom 08.12.2015. Konkret ausgesetzt wurde damit die Nutzung des Formblattes 248, welches fordert, dass Teilnehmer an einer Ausschreibung des Bundes durch Vorlage eines eigenen Chain-of-Custody-Zertifikats dokumentieren müssen, dass Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Ziel der Aussetzung ist eine klare Definition des Begriffes „endverarbeitendes Unternehmen“.
Der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ der Bundesregierung vom 22.12.2010, auf den sich die Auslegung bezieht, hat weiterhin Bestand. In diesem wird gefordert, dass „Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden“, nachweislich aus „legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen“ müssen.
“Wir begrüßen, dass das Umweltministerium sich Zeit nehmen möchte, um den Auslegungserlass gemeinsam mit Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium zu überarbeiten. Am Ende sollte Klarheit für alle Beteiligten, insbesondere auch für kleinere Handwerksbetriebe, geschaffen werden“, so Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Vorsitzender von PEFC Deutschland.
Damit für kleinere Handwerksbetriebe, die sich an entsprechenden Ausschreibungen des Bundes beteiligen wollen, der organisatorische und finanzielle Aufwand der PEFC-Zertifizierung gering gehalten wird, ist eine sogenannte Gruppenzertifizierung möglich. An der Gruppenzertifizierung können deutschlandweit Einzelbetriebe mit maximal 50 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von max. 7 Mio. EUR teilnehmen. Informationen dazu stehen unter https://pefc.de/presse/die-pefc-gruppen-zertifizierung-eine-chance-fuer-das-holzhandwerk bereit. Zudem geben die PEFC-Geschäftsstelle sowie die PEFC-Regionalassistenten gerne Auskunft. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Teilnahme an einer PEFC-Projektzertifizierung, die den Nachweis der Nachhaltigkeit bei größeren Bauvorhaben er-leichtern soll. Sie basiert auf den Regeln des PEFC-Chain-of-Custody-Standards. In diesem Fall weist die Projektleitung die Verwendung von PEFC-zertifizierten Baustoffen nach, sodass nicht mehr jeder Auf-tragnehmer ein eigenes Chain-of-Custody-Zertifikat besitzen muss. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://pefc.de/neuigkeiten/pefc-projektzertifizierung-fur-wohnhaus-finnland .