Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Das ist jetzt für Waldbesitzende wichtig
!! Bitte beachten Sie, dass Sie aktuelle Informationen zum PEFC-Fördermodul auf der Spezialseite www.pefc.de/foerdermodul abrufen können!!
Das ist jetzt für Sie zu tun:
(Stand: 23.02.2023)
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Förderung online bei der FNR beantragen
Förderanträge für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren.
Wollen Sie über das PEFC-Fördermodul nachweisen, dass Sie die dort geforderten Kriterien einhalten, wählen Sie bitte im Antragsformular beim Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" die Option "PEFC-Zertifikat" (siehe auch die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite vom 14.11.2022: "Hinweise zum Ausfüllen des Antrags").
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Ab März 2023: Beim "PEFC-Fördermodul" mitmachen und Nachweis bei der FNR einreichen (12 Monate nach Bewilligung Zeit!)
Den erforderlichen Nachweis für Ihr „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Sie über das PEFC-Fördermodul leisten. Die Teilnahme am PEFC-Fördermodul ist ab März 2023 ausschließlich über eine spezielle Online-Datenbank ("FöMo-Nutzerportal") möglich, die exklusiv für Forstbetriebe freigeschaltet wird, die bereits an der "normalen" PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung teilnehmen (Bestandskunden).
Alle Bestandskunden, von denen uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt, werden wir per E-Mail über den Start der Registrierung beim PEFC-Fördermodul anschreiben (siehe Punkt 3).
Bitte informieren Sie sich zu den Modalitäten des PEFC-Fördermoduls in den weiter unten auf dieser Seite bereitgestellten Dokumenten und Beiträgen.
WICHTIG: Sie dürfen sich erst dann für das PEFC-Fördermodul anmelden, wenn Ihre Förderung durch die FNR bewilligt wurde.
WICHTIG: Für das PEFC-Fördermodul können sich in der Online-Datenbank nur Forstbetriebe aus folgenden Regionen anmelden: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hansestadt Hamburg, Thüringen. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit Waldflächen in Bayern wenden sich zu den Modalitäten der Teilnahme am PEFC-Fördermodul bitte an die PEFC Bayern GmbH .
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Falls noch nicht getan: Ihre E-Mail-Adresse zu Ihren Kundendaten hinterlegen
Sie wollen uns noch schnell Ihre E-Mail-Adresse zur Ergänzung Ihrer Kundendaten mitteilen, damit wir Sie zum Registrierungsprozess zum PEFC-Fördermodul aktiv anschreiben können? Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular: www.pefc.de/emailadresse .
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Neuigkeiten erfahren
Über Neuigkeiten zum PEFC-Fördermodul, insbesondere zum Start der Registrierung sowie zum konkreten Prozedere, halten wir Sie auf dieser Seite, unserer Website und im PEFC-Newsletter auf dem Laufenden.
Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul
Detaillierte Informationen zu Kosten, Anforderungen, Kontrollen, etc., die für Waldbesitzende im Rahmen der Teilnahme am PEFC-Fördermodul relevant sind, können Sie in diesen Dokumenten einsehen (Stand: 23.11.2022):
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1001-2 2022 FöMo-Gruppenzertifizierung (PDF - 936,6 KB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1002-4 2022 FöMo-Anforderungen an die Waldbewirtschaftung (PDF - 1,8 MB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 1003-4 FöMo Anforderungen an Zertifizierungsstellen (PDF - 291,4 KB)
- PEFC-Fördermodul PEFC D 4003-2 FöMo-Gebührenordnung (PDF - 117,0 KB)
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum PEFC-Fördermodul
Welche Kosten werden für eine Teilnahme im Rahmen des PEFC-Fördermoduls anfallen?
Für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul fallen jährliche Gebühren von 3 Euro pro Hektar an. Für Einzelteilnehmer kommt noch ein Sockelbetrag von 20 Euro pro Jahr hinzu, der bei Mitgliedern von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entfällt. Bitte beachten Sie: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können von den Mitgliedern, die über den Zusammenschluss am Fördermodul teilnehmen, eine Verwaltungsgebühr erheben.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren können Sie in der Gebührenordnung (im oberen Bereich dieser Seite unter "Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul") einsehen.
Was wird überprüft?
Die Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien, die im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft definiert wurden.
Wie oft wird überprüft?
Alle Einzelteilnehmer werden mindestens einmal in 10 Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien im Fördermodul von externen Zertifizierungsstellen geprüft . Das gleiche gilt für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz wird niedriger ausfallen (Quadratwurzel aus deren Anzahl).
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Von wem wird die Überprüfung durchgeführt?
Die unabhängigen Zertifizierungsstellen, die im jeweiligen Bundesland für die Prüfung der regionalen PEFC-Zertifizierung zuständig sind, werden auch die Audits im Rahmen des Fördermoduls durchführen.
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Wie habe ich die einzelnen Kriterien im praktischen Forstbetrieb auszulegen?
Die Kriterien, deren Einhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Gegenstand der Förderung definiert wurden, können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund.
Ein von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) publiziertes Glossar soll Hilfestellung zur Auslegung der 12 Kriterien bieten: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar.
Alle Waldbesitzenden, die am PEFC-Fördermodul als Nachweissystem teilnehmen möchten, können alle Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, die den unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund genannten Kriterien sowie dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung (www.pefc.de/waldstandard ) entsprechen bzw. diesen nicht widersprechen.
Kann ich mich beim PEFC-Fördermodul registrieren, auch wenn ich nicht an der "normalen" PEFC-Waldzertifizierung teilnehme?
Nein. Nur Forstbetriebe, die auch an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung bereits teilnehmen, können sich auch für das PEFC-Fördermodul registrieren und über dieses den erforderlichen Nachweis für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erbringen.
Mein Forstbetrieb liegt in Bayern - was ist zu tun?
Wenn Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul anmelden möchten und Ihr Waldbesitz in Bayern liegt, wenden Sie sich bitte an die PEFC Bayern GmbH .
In der Online-Datenbank zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul können nur Forstbetriebe aus den Regionen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein / Hansestadt Hamburg und Thüringen registriert werden.
Stand der FAQs: 18.01.2023.
Hier finden Sie Updates zum PEFC-Fördermodul:
Update vom 13.03.2023:
Empfehlung: YouTube-Video der FNR zur 2. Online-Informationsveranstaltung der FNR zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), bei der unter www.klimaanpassung-wald.de die Anträge zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gestellt werden können, hat das Video zu ihrer 2. Informationsveranstaltung "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" unter
https://www.youtube.com/watch?v=HrL7aKCTKGw
online gestellt. Hier erfahren Sie viele wissenswerte Details dazu, wie Sie Ihre Förderanträge bei der FNR stellen können.
Update vom 14.11.2022:
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags unter www.klimaanpassung-wald.de :
Alle Antragsteller, deren Waldfläche nach PEFC-Standards zertifiziert ist, können die Einhaltung der in der Richtlinie definierten Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen (siehe Punkt „Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" im Antragsformular - wie gezeigt im Screenshot unten).
Beim Ausfüllen des Online-Antrags werden Sie an dieser Stelle des Formulars aufgefordert, Angaben zum geplanten Nachweis machen. Erklären Sie hier, nach der Bewilligung der Zuwendung am PEFC-Fördermodul ("Zertifikat PEFC" - siehe Screenshot) teilnehmen zu wollen. Für diesen Nachweis haben Sie 12 Monate Zeit - ab dem Datum, da Ihre Förderung bewilligt wird.