Biomasse-Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft
PEFC und die Waldzertifizierung im Rahmen von RED II
Die deutsche Verordnung zur Umsetzung für die Renewable Energy Directive der EU (RED II) mit der Bezeichnung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) tritt 2022 zu Jahresbeginn in Kraft. Sie ist für jene Biomasseanlagenbetreiber relevant, die weiterhin eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 20 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten.
PEFC International strebt an, sich als globales Biomasse-Zertifizierungssystem („voluntary scheme“) von der EU anerkennen zu lassen. Am 29.06.2021 wurde ein entsprechender Antrag in Brüssel gestellt. Das Anerkennungsverfahren dauert zurzeit noch an.