Biomasse-Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft
PEFC und die Waldzertifizierung im Rahmen von RED II
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Die deutsche Verordnung zur Umsetzung für die Renewable Energy Directive der EU (RED II) mit der Bezeichnung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) tritt 2022 zu Jahresbeginn in Kraft. Sie ist für jene Biomasseanlagenbetreiber relevant, die weiterhin eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 20 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten.
PEFC International strebt an, sich als globales Biomasse-Zertifizierungssystem („voluntary scheme“) von der EU anerkennen zu lassen. Am 29.06.2021 wurde ein entsprechender Antrag in Brüssel gestellt. Das Anerkennungsverfahren dauert zurzeit noch an.