FAQ zum PEFC-Fördermodul: Allgemeine Fragen und Antworten
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul
Auf dieser Seite finden Sie ein ausführliches FAQ mit allgemeinen Fragen und Antworten zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul.
Fragen zu den Kriterien des PEFC-Fördermoduls beantworten wir auf dieser Seite: FAQ Kriterien.
Fragen und Antworten zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul für forstliche Zusammenschlüsse finden Sie auf dieser Seite: FAQ FZus.

Häufig gestellte allgemeine Fragen (FAQs) zum PEFC-Fördermodul
Welche Kosten werden für eine Teilnahme im Rahmen des PEFC-Fördermoduls anfallen?
Für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul fallen jährliche Gebühren von 3 Euro pro Hektar an. Für Einzelteilnehmer kommt noch ein Sockelbetrag von 20 Euro pro Jahr hinzu, der bei Mitgliedern von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entfällt. Bitte beachten Sie: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können von den Mitgliedern, die über den Zusammenschluss am Fördermodul teilnehmen, eine Verwaltungsgebühr erheben.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren können Sie in der Gebührenordnung (im oberen Bereich dieser Seite unter "Alle Systemdokumente zum PEFC-Fördermodul") einsehen.
Was wird überprüft?
Die Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien, die im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft definiert wurden.
Wie oft wird überprüft?
Alle Einzelteilnehmer werden mindestens einmal in 10 Jahren vor Ort auf die Einhaltung der Kriterien im Fördermodul von externen Zertifizierungsstellen geprüft . Das gleiche gilt für Mitglieder in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die mehr als 100 Hektar Wald besitzen. Die Stichprobendichte bei Mitgliedern mit kleinerem Waldbesitz wird niedriger ausfallen (Quadratwurzel aus deren Anzahl).
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Von wem wird die Überprüfung durchgeführt?
Die unabhängigen Zertifizierungsstellen, die im jeweiligen Bundesland für die Prüfung der regionalen PEFC-Zertifizierung zuständig sind, werden auch die Audits im Rahmen des Fördermoduls durchführen.
Detaillierte Informationen dazu können Sie im oberen Teil der Seite im Dokument „Fördermodul: Anforderungen an Zertifizierungsstellen“ nachlesen.
Wie habe ich die einzelnen Kriterien im praktischen Forstbetrieb auszulegen?
Die Kriterien, deren Einhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Gegenstand der Förderung definiert wurden, können Sie im Detail hier nachlesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund.
Ein von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) publiziertes Glossar soll Hilfestellung zur Auslegung der 12 Kriterien bieten: https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar.
Alle Waldbesitzenden, die am PEFC-Fördermodul als Nachweissystem teilnehmen möchten, können alle Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, die den unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund genannten Kriterien sowie dem PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung (www.pefc.de/waldstandard ) entsprechen bzw. diesen nicht widersprechen.
Kann ich mich beim PEFC-Fördermodul registrieren, auch wenn ich nicht an der "normalen" PEFC-Waldzertifizierung teilnehme?
Nein. Nur Forstbetriebe, die auch an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung bereits teilnehmen, können sich auch für das PEFC-Fördermodul registrieren und über dieses den erforderlichen Nachweis für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erbringen.
Mein Forstbetrieb liegt in Bayern - was ist zu tun?
Wenn Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul anmelden möchten und Ihr Waldbesitz in Bayern liegt, wenden Sie sich bitte an die PEFC Bayern GmbH .
In der Online-Datenbank zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul können nur Forstbetriebe aus den Regionen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein / Hansestadt Hamburg und Thüringen registriert werden.