Holz und Papier grüner einkaufen: PEFC Deutschland veröffentlicht Ratgeber für öffentliche Beschaffungsstellen

Ob Ausschreibung von Holzbauprojekten oder der Einkauf von Büro- und Hygienepapieren: Der Einfluss von Beschaffern auf einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Holz ist groß

Stuttgart, 25.03.2019: Kommunen und öffentliche Einrichtungen können mit einem verantwortungsvollen Einkauf von Holz- und Papierprodukten einen wertvollen Beitrag leisten, die Wälder unserer Erde zu erhalten. Der neue PEFC-Ratgeber „Holz und Papier grüner beschaffen“ zeigt auf, wie in der Beschaffungspraxis ganz konkret die nachhaltige Nutzung unserer Wälder unterstützt werden kann.

Neben Hintergrundinformationen zur Waldzertifizierung enthält die neue Broschüre wichtige formale Tipps zu Ausschreibungen sowie Best-Practice-Beispiele aus deutschen Kommunen. Diese Informationen sollen dabei helfen, zertifizierte Holz- und Papierprodukte bei der Erstellung der eigenen Beschaffungspolitik besser zu berücksichtigen und die Lieferung des korrekten Materials zu überprüfen.

Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer von PEFC Deutschland, appelliert an die Städte und Gemeinden: „Mit dieser Broschüre geben wir Kommunen einen hilfreichen Leitfaden für die Berücksichtigung nachhaltiger Holz- und Papierprodukten an die Hand. Um mit einer nachhaltigen Beschaffungspolitik jedoch eine echte Unterstützung nachhaltiger Waldbewirtschaftung auf der Fläche zu erzielen, müssen die diesbezüglichen Ausschreibungen juristisch hieb- und stichfest sein. Zudem muss die vorgelagerte Produktkette lückenlos zertifiziert sein. Die Beschaffungsstellen dürfen sich dabei nicht mit beliebigen Zertifikaten von Vorlieferanten zufrieden geben. Sie müssen vielmehr darauf bestehen, dass ein gültiges Zertifikat des unmittelbaren Lieferanten vorgelegt wird und der Zertifizierungsstatus auf den Lieferdokumenten ausgewiesen ist“.

Im Februar 2019 hat das Umweltbundesamt eine Aktualisierung des „Rechtsgutachtens umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ publiziert. Ziel dieser Überarbeitung ist es, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2016/2017 (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz/-verordnung und Unterschwellenvergabeordnung) eingeführten Änderungen zu berücksichtigen. Im Gutachten wird deutlich darauf hingewiesen, dass „der Berücksichtigung von qualitativen, sozialen, umweltbezogenen und/oder innovativen Aspekten in der öffentlichen Beschaffung […] der Rang von Grundsätzen“ zukomme. „Der rechtliche Rahmen wird im UBA-Rechtsgutachten bereits seit 2008 intensiv beleuchtet und zeigt ganz klar die Richtung auf: Beschaffer dürfen umweltbezogene Aspekte berücksichtigen. Wir fordern, dass zuständige Beschaffer diesen Rahmen auch ausnutzen und konkret handeln: Eine Erstellung oder Anpassung von Beschaffungsrichtlinien mit der Forderung nach Produkten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung wären die ersten Schritte, die dem Thema „Green Procurement“ in der eigenen Kommune großen Schwung geben würden“, so Teegelbekkers.

Die Broschüre kann kostenfrei unter [email protected] bestellt werden und hier heruntergeladen werden: www.pefc.de/beschafferbroschuere .

Weitere Informationen zur Aktualisierung des Rechtsgutachtens umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Februar 2019) durch das Umweltbundesamt:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rechtsgutachten-umweltfreundliche-offentliche

Bildmaterial: https://pefcdeutschland.sharefile.com/d-s6af042f91fb48108 .

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