Hamburger Landgericht: Teilnahme an Ausschreibung nur mit Zertifikat

Einstweilige Verfügung gegen Bieter in öffentlicher Ausschreibung erlassen. Bei Zuwiderhandlung droht hohes Ordnungsgeld.

Zertifikatspflicht bei öffentlichen Ausschreibungen von Bundesverwaltung und einigen Bundesländern zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldwirtschaft.

Stuttgart, 13.02.2013. Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesverwaltung sowie einiger Bundesländer zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldwirtschaft beteiligen möchten, müssen zwingend selbst nach den Kriterien eines anerkannten Nachhaltigkeitszertifikates, wie PEFC, zertifiziert sein. Dies stellte das Landgericht Hamburg als erstes Gericht in Deutschland in einer einstweiligen Verfügung fest.

Geklagt hatte ein PEFC-zertifiziertes Unternehmen, welches bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht berücksichtigt worden war. Den Zuschlag hatte dabei zu Unrecht ein Unternehmen erhalten, das selbst über keine eigene PEFC-Zertifizierung verfügte. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.

Richtlinien verlangen Zertifizierung für Beschaffung von nachhaltigen Holzprodukten

Grundlage für den Prozess ist ein gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Dieser verlangt, dass bei Ausschreibungen der Bundesverwaltung zur Beschaffung von Holzprodukten, die Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von PEFC oder eines vergleichbaren Systems, den Nachweis erbringen müssen, dass das verwendete Material aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Hierfür müssen die bietenden Unternehmen selbst nach einem anerkannten Standard zertifiziert sein. Die Zertifizierung von Zulieferern alleine oder der bloße Einsatz von zertifiziertem Material genügt nicht. Auch einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg verfügen über solche Bestimmungen.

Rechte zertifizierter Unternehmen werden gewahrt

Herbeigeführt hatte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Bernd Bielen, Marketing-Coach für zertifizierte Holzprodukte bei der Unternehmensberatung „It'sBusinessTime“ aus Bad Zwischenahn.
Bielen begrüßt den Spruch des Gerichts: „Die durch uns betreuten Betriebe wollten nicht länger hinnehmen, dass nicht zertifizierte Betriebe durch irreführende und falsche Angaben an Aufträge gelangen, welche diesen definitiv nicht zustehen. Nachdenklich gemacht hat uns, dass sich Verbände und Innungen dieses Themas trotz unserer intensiven Hinweise und Angebote nicht annehmen wollten. So blieb nur noch der Gang vor das Gericht, um hier das Recht der zertifizierten Betriebe im Wettbewerb durchzusetzen. Zudem haben die Steuerzahler das Recht, bei von der öffentlichen Hand ausgeschriebenem zertifiziertem Holz auch nachweislich zertifiziertes Holz zu erhalten, um aktiven Wald- und Klimaschutz glaubhaft zu gestalten. Ich möchte betonen, dass bisher nur ein Betrieb abgemahnt wurde, um die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Viel mehr setzen wir auf Überzeugungsarbeit und organisieren kostenfreie Informationsveranstaltungen. Unternehmen empfehle ich, sich auf unserer Homepage oder der Website von PEFC Deutschland zu informieren, ganz im Sinne eines gerechten und fairen Wettbewerbs“.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm [&] Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR), welche den Antrag eingereicht hatte erklärt hierzu: “Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist uneingeschränkt zu begrüßen. Sie zeigt, dass die Forderung vieler Menschen nach Umweltschutz und sozial gerechter Warenbeschaffung auch von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen und vor allem umgesetzt wird. Erfreulich ist auch, dass die zuständigen Gerichte die entsprechenden Vorgänge ernst nehmen und nicht zögern, Wettbewerber, die in diesem Zusammenhang irreführende Angaben machen, in die Schranken zu weisen.“


Pressekontakt

Jan Mertens
PEFC Deutschland e.V.
Tübinger Straße 15
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 / 24861820
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www.pefc.de

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Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit