Frage der Woche: Subunternehmertätigkeit in der Chain-of-Custody

Ist bei einem Forstunternehmer, der auch Rundholzhändler ist und der das Holz selbst einschlägt, es aber von einem Subunternehmer rücken und poltern lässt, der Subunternehmer im Sinne der PEFC-CoC zu unterweisen?

Frage: Ist bei einem Forstunternehmer, der auch Rundholzhändler ist und der das Holz selbst einschlägt - es aber von einem Subunternehmer rücken und poltern lässt - der Subunternehmer im Sinne der PEFC-Chain-of-Custody zu unterweisen? Er sollte ja darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass es PEFC-zertifiziertes und nicht-zertifiziertes Material gibt und dies beim Poltern entsprechend gekennzeichnet werden muss.

Anwort: Bei diesem konkreten Beispiel wäre der Subunternehmer im Sinne der PEFC-Chain-of-Custody zu unterweisen und es muss auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Forstunternehmer / Rundholzhändler und dem Subunternehmer getroffen werden (gemäß Standardpunkt 8.8.4 im PEFC-Chain-of-Custody-Standard : "Die Organisation soll eine schriftliche Vereinbarung mit allen Subunternehmern haben, um sicherzustellen, dass das Material/die Produkte der Organisation physisch von anderem Material oder anderen Produkten getrennt sind".

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Catrin Fetz
Catrin Fetz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit