Informationen zu den PEFC-Fördermodul-Urkunden (= Verwendungsnachweis für die FNR)
Wie Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunden generieren können und korrekt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einreichen
PEFC-zertifizierte Waldbesitzende, die am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung teilnehmen, können die Einhaltung der Kriterien über ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul nachweisen. Als Nachweis für den Fördermittelgeber (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe; FNR) dient dabei die PEFC-Fördermodul-Urkunde (=Verwendungsnachweis für die FNR), die Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren können.
Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise für den korrekten Umgang mit den PEFC-Fördermodul-Urkunden aufbereitet.
So erneuern Sie Ihre PEFC-Fördermodul-Urkunde (=Verwendungsnachweis für die FNR) im PEFC-FöMo-Nutzerportal für das Förderjahr 2024 (und die Folgejahre):
Im Jahr 2024 haben Sie von der FNR einen Zuwendungsbescheid über Ihre entsprechende Fördersumme erhalten. Diesen benötigen Sie nun für die Erstellung der PEFC-Fördermodul-Urkunde (= des Verwendungsnachweises) für 2024.
Bitte gehen Sie dazu folgendermaßen vor, je nachdem, ob Sie als Einzelteilnehmer oder über Ihren forstlichen Zusammenschluss am PEFC-Fördermodul teilnehmen oder ob Sie als verantwortliche Person PEFC-Fördermodul-Teilnehmende für Ihren forstlichen Zusammenschluss betreuen:
Als Einzelteilnehmer:
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Im PEFC-FöMo-Nutzerportal anmelden
Loggen Sie sich mit Ihren individuellen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + selbstgewähltes Passwort) in Ihr Konto im PEFC-FöMo-Nutzerportal ein.
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Selbstverpflichtungserklärung erneuern
Auf der Startseite gehen Sie auf den Button "Zum Fördermodul". In dem dann aufgerufenen Dashboard klicken Sie unter „vorhandene Registrierungen“ auf Ihren Namen mit Ihrer Kundennummer (den Registrierungs-Pin benötigen Sie dafür nicht mehr) und kommen dann auf Ihr Datenblatt. Dort können Sie anschließend die Selbstverpflichtungserklärung (grüner Button rechts oben am Datenblatt; siehe Beispielbild unterhalb dieser Aufzählung) erneuern.
Bitte füllen Sie alle Felder im Antrag ganz genau und sorgfältig, so wie im Zuwendungsbescheid der FNR angegeben, aus. Die Waldfläche und gegebenenfalls die Stilllegungsfläche (= Fläche für die natürliche Waldentwicklung; Kriterium 12) müssen nun mit 2 Dezimalstellen nach dem Komma angegeben werden.
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Rechnung bezahlen, neue PEFC-Fördermodul-Urkunde (= Verwendungsnachweis) erhalten
Sie erhalten über das PEFC-FöMo-Nutzerportal automatisch eine neue Rechnung (ab dem 2. Förderjahr tritt ab 100 ha eine Staffelgebühr, siehe www.pefc.de/foemo-gebuehrenordnung, in Kraft) und nach deren Bezahlung ebenfalls automatisch die aktuelle PEFC-Fördermodul-Urkunde per E-Mail. Sie können die PEFC-Fördermodul-Urkunde zusätzlich jederzeit im PEFC-FöMo-Nutzerportal herunterladen (gehen Sie hierfür auf „Anträge“ und dann auf „Anzeigen“).
Bitte beachten Sie, dass die PEFC-Fördermodul-Urkunde als Verwendungsnachweis ab dem Jahr 2024 nur noch aus einem Tabellenblatt besteht (siehe unten auf dieser Seite: "Allgemeine Hinweise zum Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden").

Als Mitglied eines forstlichen Zusammenschlusses:
Wenn Ihre FBG im „Full-Service“ am Fördermodul teilnimmt:
Dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem FNR-Zuwendungsbescheid aus 2024 an die FBG-Verantwortlichen, mit der Bitte um Erneuerung Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde (=Verwendungsnachweis für die FNR).
Wenn Ihre FBG im „Teil-Service“ am Fördermodul teilnimmt:
Dann müssen Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde (=Verwendungsnachweis für die FNR) im PEFC-FöMo-Nutzerportal selbst erstellen, wie oben unter „Einzelteilnahme“ erläutert. Allerdings erhalten Sie keine eigene Rechnung. Diese geht einmal im Jahr an die FBG.
Als Verantwortlicher eines forstlichen Zusammenschlusses im „Full-Service“ für Ihre Mitglieder:
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1
Im PEFC-FöMo-Nutzerportal anmelden
Loggen Sie sich mit Ihren individuellen Zugangsdaten der FBG (E-Mail-Adresse + selbstgewähltes Passwort) in das Konto der FBG im PEFC-FöMo-Nutzerportal ein. Im Dashboard klicken Sie unter „vorhandene Registrierungen“ auf den Namen der FBG und deren Kundennummer und kommen dann auf das Datenblatt der FBG.
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Selbstverpflichtungserklärungen für alle Mitglieder erneuern
Über den Reiter „Mitglieder FZus“ erhalten Sie eine Auflistung aller registrierten Mitglieder. Gehen Sie auf „Anzeigen“ und aktualisieren nun in den Übersichtsblättern der Mitglieder die Daten genau und sorgfältig entsprechend den Zuwendungsbescheiden (Datum Zuwendungsbescheid, Förderjahr, Fläche, Kriterien 11 bzw. 12). Die Waldfläche und gegebenenfalls die Stilllegungsfläche (= Fläche für die natürliche Waldentwicklung, Kriterium 12) müssen nun mit 2 Dezimalstellen nach dem Komma angegeben werden.
Anschließend gehen Sie über den Reiter „Übersicht“ zurück auf das Datenblatt der FBG. Rechts oben sehen Sie den Button „Mitglieder Urkunden“. In der Auswahl klicken Sie auf „Erneuern“ und können dann die entsprechenden Mitglieder für die Erneuerung der PEFC-Fördermodul-Urkunden auswählen. Diese Mitglieder erhalten die PEFC-Fördermodul-Urkunden (= Verwendungsnachweis für die FNR) über die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Allgemeine Hinweise zu den Fristen der Nachweiseinreichung:
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Sie erhalten den 1. Zuwendungsbescheid von der FNR
Nach der ersten Bewilligung der Förderung durch die FNR haben Bestandskunden von PEFC Deutschland die Möglichkeit, die Zusatzzertifizierung (Fördermodul) bei PEFC Deutschland zu beantragen. Die zugehörige PEFC-Fördermodul-Urkunde, die als Nachweis bei der FNR eingereicht werden muss, können teilnehmende Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde muss innerhalb von 12 Monaten nach Datum des 1. Zuwendungsbescheides bei der FNR eingereicht werden.
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Sie erhalten den 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheid (oder weiter folgende Zuwendungsbescheide)
Nach Erhalt des 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheides (oder weiterer Zuwendungsbescheide) muss die PEFC-Fördermodul-Urkunde als Verwendungsnachweis immer bis zum 30.04. des Folgejahres bei der FNR eingereicht werden.
Beispiel:
Waldbesitzer X hat den 1. FNR-Zuwendungsbescheid der FNR mit Datum 10.06.2023 erhalten.
Die erste PEFC-Fördermodul-Urkunde muss er als Verwendungsnachweis bis 10.06.2024 einreichen. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde für 2024 (also für das 2. Förderjahr) muss er bis zum 30.04.2025 vorlegen.Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der FNR: https://www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag/nachweisfristen
Allgemeine Hinweise zum Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden
PEFC-Fördermodul-Urkunden aus dem Jahr 2023:
Die PEFC-Fördermodul-Urkunden, die Sie im Jahr 2023 im PEFC-FöMo-Nutzerportal erstellt haben, sind einseitig - für Waldbesitzende, die bereits 2022 den ersten Zuwendungsbescheid erhalten haben, gilt die PEFC-Fördermodul-Urkunde, die im Jahr 2023 erstellt wurde, für die Jahre 2022 und 2023 als Verwendungsnachweis:

PEFC-Fördermodul-Urkunden aus dem Jahr 2024, als Verwendungsnachweis für das Jahr 2023:
Die PEFC-Fördermodul-Urkunden, die ab 01.01.2024 (und für das Nachweisjahr 2023) im PEFC-FöMo-Nutzerportal erstellt wurden, sind zweiseitig (Urkunde + Tabelle):

PEFC-Fördermodul-Urkunde aus dem Jahr 2024, als Verwendungsnachweis für das Jahr 2024:
Die PEFC-Fördermodul-Urkunde für bzw. ab dem Jahr 2024 ist einseitig (nur Tabelle). Diese kann erst nach Erhalt des FNR-Zuwendungsbescheides für das Jahr 2024 im PEFC-FöMo-Nutzerportal erstellt werden und muss bis zum 30.04.2025 bei der FNR als Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Was bedeutet die Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027“ auf den PEC-Fördermodul-Urkunden? Muss die Urkunde (=Verwendungsnachweis) für die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe trotzdem jährlich erneuert werden?
Sie finden auf Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde (= Verwendungsnachweis für die FNR) zwei Datumsangaben: Das „Datum der Selbstverpflichtung“ gibt an, wann Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul verpflichtet haben. Es ist als Nachweis für den Fördermittelgeber (FNR) wichtig, da es für den Nachweis des Bewilligungszeitraums relevant ist. Bei der Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027 (in Abhängigkeit von der Gültigkeit des Gruppenzertifikats)“ handelt es sich um eine formale Nennung auf Ihrer Urkunde, die sich auf das PEFC-Fördermodul-Gruppenzertifikat der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe des Bundeslandes, in dem ihr Wald liegt, bezieht. Sie spielt bei der Frage, wie lange Ihr Nachweis für den Fördermittelgeber gültig ist, keine Rolle.
Daher müssen Sie Ihre PEFC-Fördermodul-Urkunde als Verwendungsnachweis jährlich erneuern – bitte gehen Sie dabei folgendermaßen (wie oben ebenfalls erläutert) vor: Einmal im Jahr erhalten Sie von der FNR einen aktuellen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie sich wieder im PEFC-FöMo-Nutzerportal einloggen und die PEFC-Fördermodul-Urkunde als Verwendungsnachweis für das entsprechende Nachweisjahr generieren. Dann wird der Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ im FöMo-Nutzerportal https://foemo-db.pefc.de/ freigeschaltet. Diese füllen Sie entsprechend neu aus, überweisen den Rechnungsbetrag (Anmerkung: Mitglieder eines FZus erhalten keine eigene Rechnung, sondern einmal im Jahr über den FZus) und erhalten anschließend die aktuelle PEFC-Fördermodul-Urkunde zur Vorlage bei der FNR. Sie haben dann Zeit, die PEFC-Fördermodul-Urkunde bis zum 30.04. des Folgejahres an die FNR weiterzuleiten.
