Informationen zu den PEFC-Fördermodul-Urkunden

Wie Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunden generieren können und korrekt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einreichen

PEFC-zertifizierte Waldbesitzende, die am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Bundesregierung teilnehmen, können die Einhaltung der Kriterien über ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul nachweisen. Als Nachweis für den Fördermittelgeber (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe; FNR) dient dabei die PEFC-Fördermodul-Urkunde, die Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren können.

Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise für den korrekten Umgang mit den PEFC-Fördermodul-Urkunden aufbereitet.

So reichen Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde korrekt bei der FNR als Nachweis ein: Hinweise zu den Fristen

  1. 1

    Sie erhalten den 1. Zuwendungsbescheid von der FNR

    Nach der ersten Bewilligung der Förderung durch die FNR haben Bestandskunden von PEFC Deutschland die Möglichkeit, die Zusatzzertifizierung (Fördermodul) bei PEFC Deutschland zu beantragen. Die zugehörige PEFC-Fördermodul-Urkunde, die als Nachweis bei der FNR eingereicht werden muss, können teilnehmende Waldbesitzende selbstständig über das PEFC-FöMo-Nutzerportal generieren. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde muss innerhalb von 12 Monaten nach Datum des 1. Zuwendungsbescheides bei der FNR eingereicht werden.

     

  2. 2

    Sie erhalten den 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheid (oder weiter folgende Zuwendungsbescheide)

    Nach Erhalt des 2. bzw. 3. Zuwendungsbescheides (oder weiterer Zuwendungsbescheide) muss die PEFC-Fördermodul-Urkunde immer bis zum 30.04. des Folgejahres bei der FNR eingereicht werden.

    Beispiel:

    Waldbesitzer X hat den 1. Zuwendungsbescheid der FNR mit Datum 10.06.2023 erhalten.
    Die erste PEFC-Fördermodul-Urkunde muss er als Nachweis bis 10.06.2024 einreichen. Die PEFC-Fördermodul-Urkunde für 2024 (also für das 2. Förderjahr) muss er bis zum 30.04.2025 vorlegen.

    Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der FNR: https://www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag/nachweisfristen

So reichen Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde korrekt bei der FNR als Nachweis ein: Hinweise zum Aufbau der PEFC-Fördermodul-Urkunden

PEFC-Fördermodul-Urkunden aus dem Jahr 2023:

Die PEFC-Fördermodul-Urkunden, die Sie im Jahr 2023 im PEFC-FöMo-Portal erstellt haben, sind einseitig - für Waldbesitzende, die bereits 2022 den ersten Zuwendungsbescheid erhalten haben, gilt die PEFC-Fördermodul-Urkunde, die im Jahr 2023 erstellt wurde, für die Jahre 2022 und 2023 als Nachweis:

So sieht die PEFC-Fördermodul-Urkunde aus, die im Jahr 2023 generiert wurde und als Nachweis für die Jahre 2022 und 2023 gilt.

PEFC-Fördermodul-Urkunden aus dem Jahr 2024, als Nachweis für das Jahr 2023:

Die PEFC-Fördermodul-Urkunden, die ab 01.01.2024 (und für das Nachweisjahr 2023) im PEFC-FöMo-Nutzerportal erstellt wurden, sind zweiseitig (Urkunde +Tabelle):

So sieht die PEFC-Fördermodul-Urkunde aus, die im Jahr 2024 generiert wurde und als Nachweis für das Jahr 2023 gilt.

PEFC-Fördermodul-Nachweis aus dem Jahr 2024, als Nachweis für das Jahr 2024:

Der PEFC-Fördermodul-Nachweis für 2024 ist einseitig (nur Tabelle). Dieser kann erst nach Erhalt des FNR-Zuwendungsbescheides für das Jahr 2024 im PEFC-FöMo-Nutzerportal erstellt werden und muss bis zum 30.04.2025 bei der FNR eingereicht werden.

So sieht der PEFC-Fördermodul-Nachweis aus, der im Jahr 2024 generiert wurde und als Nachweis für das Jahr 2024 gilt.

So erhalten Sie die PEFC-Fördermodul-Urkunde im PEFC-FöMo-Nutzerportal für das Jahr 2024:

Nachdem Sie von der FNR den Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024 erhalten haben, wird es ab Mai 2024 möglich sein, im PEFC-FöMo-Nutzerportal die PEFC-Fördermodul-Urkunde für das Jahr 2024 auszustellen. Dann wird der Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ freigeschaltet.

Bitte gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  1. 1

    Im PEFC-FöMo-Nutzerportal anmelden

    Loggen Sie sich mit Ihren individuellen Zugangsdaten (E-Mailadresse + selbstgewähltes Passwort) in Ihr Konto im PEFC-FöMo-Nutzerportal ein.

  2. 2

    Selbstverpflichtungserklärung erneuern

    Im Dashboard klicken Sie unter „vorhandene Registrierungen“ auf Ihren Namen mit Ihrer Kundennummer (den Registrierungs-Pin benötigen Sie nicht mehr) und kommen dann auf Ihr Datenblatt. Dort können Sie anschließend die Selbstverpflichtungserklärung (grüner Button rechts oben im Dashboard; siehe Beispielbild unten auf dieser Seite) erneuern.

  3. 3

    Rechnung bezahlen, neue PEFC-Fördermodul-Urkunde erhalten

    Sie erhalten eine neue Rechnung und nach deren Bezahlung automatisch die aktuelle PEFC-Fördermodul-Urkunde per E-Mail oder können diese im Nutzerportal jederzeit herunterladen.

So finden Sie den Biutton "Selbstverpflichtungserklärung erneuern" im Dashboard des FöMo-Nutzerportals

Was bedeutet die Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027“ auf den Urkunden? Müssen die Urkunde bzw. die Nachweise für die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe trotzdem jährlich erneuert werden?

Sie finden auf Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde zwei Datumsangaben: Das „Datum der Selbstverpflichtung“ gibt an, wann Sie sich für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul verpflichtet haben. Es ist als Nachweis für den Fördermittelgeber (FNR) wichtig, da es für den Nachweis des Bewilligungszeitraums relevant ist. Bei der Angabe „Dieses Dokument ist gültig bis: 31.12.2027 (in Abhängigkeit von der Gültigkeit des Gruppenzertifikats)“ handelt es sich um eine formale Nennung auf Ihrer Urkunde, die sich auf das PEFC-Fördermodul-Gruppenzertifikat der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe des Bundeslandes, in dem ihr Wald liegt, bezieht. Sie spielt bei der Frage, wie lange Ihr Nachweis für den Fördermittelgeber gültig ist, keine Rolle.

Daher müssen Sie Ihren Nachweis jährlich erneuern – bitte gehen Sie dabei folgendermaßen (wie oben ebenfalls erläutert) vor: Einmal im Jahr erhalten Sie von der FNR einen aktuellen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie sich wieder im PEFC-Fördermodul-Nutzerportal einloggen und das PEFC-Zertifikat für das entsprechende Nachweisjahr generieren. Dann wird der Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ im FöMo-Nutzerportal https://foemo-db.pefc.de/ freigeschaltet. Diese füllen Sie entsprechend neu aus, überweisen den Rechnungsbetrag (Anmerkung: Mitglieder eines FZus erhalten keine eigene Rechnung, sondern einmal im Jahr über den FZus) und erhalten anschließend den aktuellen Nachweis zur Vorlage bei der FNR. Sie haben dann Zeit, das Zertifikat bis zum 30.04. des Folgejahres an die FNR weiterzuleiten.

Sie haben weitere Fragen?

Anja Kühne Sie haben eine Frage?
Sie haben eine Frage?
Anja Kühne
Anja Kühne
Projektmanagerin PEFC-Fördermodul